Bund schiebt Verantwortung für Hooligans ab
Der Nationalrat setzt im Kampf gegen Hooligans an Sportveranstaltungen ganz auf die Kantone.
Im Gegensatz zum Ständerat verzichtet der Nationalrat darauf, auch eine Bundeslösung in der Hinterhand zu behalten. Im Sommer hatte der Ständerat eine klaren Verfassungsgrundlage geschaffen, damit der bis Ende 2009 befristete Erlass von Meldeauflagen, Rayonverboten und Polizeigewahrsam auf Bundesebene dauerhaft möglich wird. Gleichzeitig hiess er zwei Vorlagen zur Änderung des Bundesgesetzes zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) gut.
Die erste Gesetzesänderung war für die Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmung gedacht, die zweite für den Fall, dass die Kantone das Problem mit einem Konkordat lösen können. «Doppelt gemoppelt» hiess die Devise der kleinen Kammer, weil damals das Zustandekommen einer interkantonalen Vereinbarung noch nicht gesichert schien.
Das Konkordat steht
Stillschweigend beschloss der Nationalrat nun im Einklang mit der Rechtskommission, auf die Verfassungsvorlage und auf die Gesetzesänderung zu deren Vollzug nicht einzutreten. Die Beschlussfassung über die Gesetzesvorlage für die Konkordatslösung wurde in Erwartung der Differenzbereinigung mit dem Ständerat sistiert.
Damit drückte der Zweitrat klar seine Präferenz für eine kantonale Lösung aus. Die Kantone seien für die öffentliche Sicherheit zuständig und verfügten auch über die entsprechenden Polizeikräfte, sagte Kommissionssprecher Alfred Heer (SVP/ZH). Zudem sei am Inkrafttreten des Konkordates auf Anfang 2010 nicht mehr zu zweifeln.
Laut Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf sind zwar erst Appenzell Innerrhoden und St. Gallen der Vereinbarung beigetreten. Bis Ende dieses Jahres sollten es nach Auskunft der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren aber schon deren 18 sein. Die restlichen 8 Kantone dürften bis Ende 2009 auch noch folgen.
Mit dieser neuen Aussicht zog die Kommissionsminderheit, die vorsichtshalber hatte dem Ständerat folgen wollen, ihren Antrag zurück. Für den Übungsabbruch bei der Bundeslösung war nun auch die Justizministerin. Dies vermeide unnötige Umtriebe und sei ein Signal an die Kantone, ihre Verantwortung wahrzunehmen.
SDA/vin
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