Bund führt umstrittene Alterstests bei Asylsuchenden ein
Unbegleitete minderjährige Asylsuchende geniessen einen besonderen Schutz. Jetzt werden ihre Altersangaben überprüft.

Die Schweiz führt flächendeckend umstrittene medizinisch-forensische Tests ein, um in Zweifelsfällen das Alter von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden abzuklären. Damit könnten eine einheitlichere Praxis und mehr Rechtsgleichheit bei der Festlegung des Alters erreicht werden, sagte ein Sprecher des Staatssekretariats für Migration der «NZZ am Sonntag».
Etwa 2,7 Prozent aller Asylsuchenden sind unbegleitete Minderjährige, für das Jahr 2018 rechnet das SEM mit 420 Fällen. Im Gegensatz dazu waren es im Spitzenjahr 2015 einige mehr: 2700 unbegleitete Minderjährige ersuchten die Schweiz um Asyl. Die meisten Jugendlichen kommen gemäss dem Bericht aus Afghanistan.
Prioritäre Behandlung
Unbegleitete minderjährige Asylsuchende sind durch ihren Sonderstatus zum Politikum geworden. Linke und Grüne fordern eine bessere Betreuung, die SVP hingegen genauere Abklärungen, ob das von den Gesuchsstellern angegebene Alter stimmt. Denn Minderjährige geniessen einen besonderen Schutzstatus: Ihre Gesuche werden prioritär behandelt, sie selbst erhalten individuelle Betreuung und werden auch bei einer Ablehnung des Gesuchs nur selten abgeschoben.
Aufgrund der Asylreform, die im März 2019 in Kraft tritt, gibt es künftig 16 Standorte, in denen der Bund Asylverfahren durchführt und die besagten Drei-Säulen-Tests anordnen kann. Das Staatssekretariat für Migration rechnet künftig mit 600 bis 700 derartigen Abklärungen und mit Kosten dafür von rund 1,1 Millionen Franken pro Jahr.
40 Prozent waren volljährig
Bei der Drei-Säulen-Methode werden das Handgelenk, die Zähne und das Schlüsselbein der Betroffenen geröntgt. Eva Scheurer vom Institut für Rechtsmedizin Basel erklärt, dass dieser Test «die zurzeit beste Methode zur Altersschätzung von jungen Menschen» sei.
Kritiker wie die Schweizer Flüchtlingshilfe und die Menschenrechtsorganisation Amnesty International bezweifeln, dass eine solche Abklärung kindgerecht und grundrechtskonform sei. Gemäss Peter Meier, Sprecher der Schweizer Flüchtlingshilfe, seien entwicklungspsychologische Abklärungen durch Fachpersonal der Drei-Säulen-Methode vorzuziehen. Ausserdem müsse «aus Sicht der Schweizerischen Flüchtlingshilfe im Zweifelsfall die Minderjährigkeit des Asylsuchenden angenommen» werden, spezifiziert Meier gegenüber der «NZZ am Sonntag».
Die Methode wurde bereits in mehreren Fällen von Schweizer Gerichten als rechtsmässig befunden, das neueste Urteil dazu wurde am 8. August 2018 gefällt. Im Testzentrum des Bundes in Zürich wurde die Drei-Säulen-Methode bereits angewendet. Bei 40 Prozent der mutmasslich minderjährigen Asylsuchenden konnte eine Volljährigkeit nachgewiesen werden.
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