Bürgermeister dürfen Trauung Homosexueller nicht verweigern
Frankreichs Bürgermeister hatten ein Recht darauf gefordert, die Trauung von Schwulen und Lesben unter Berufung auf ihre «Gewissensfreiheit» zu verweigern. Vor dem Verfassungsrat sind sie nun abgeblitzt.

Französische Bürgermeister dürfen nicht unter Berufung auf ihre «Gewissensfreiheit» die Trauung Homosexueller verweigern. Frankreichs Verfassungsrat in Paris wies am Freitag eine Klage einer Vereinigung von Bürgermeistern zurück, die ein solches Recht einforderte.
Die rechtlichen Vorgaben zur im Mai in Frankreich eingeführten Homo-Ehe seien verfassungskonform, urteilte das Gericht. Die Bürgermeister wollen nun vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg ziehen.
Die Vereinigung der Bürgermeister hatte ein Recht darauf gefordert, die Trauung von Schwulen und Lesben unter Berufung auf ihre «Gewissensfreiheit» zu verweigern. Im Gesetz zur Homo-Ehe ist eine solche Klausel nicht enthalten. Die Bürgermeister sehen darin einen Verstoss gegen in der Verfassung festgeschriebene Grundrechte wie die Meinungs- und Religionsfreiheit.
Neutralität staatlicher Stellen
Der Verfassungsrat urteilte nun, der Gesetzgeber habe keine solche Gewissensklausel im Gesetzestext verankert, «um die Anwendung des Gesetzes durch seine Vertreter sicherzustellen». Damit sollten «das gute Funktionieren und die Neutralität» der staatlichen Stellen garantiert werden.
Der Verfassungsrat stellte klar, dass Bürgermeister in ihrer Funktion als Standesbeamte sich nicht auf eine Gewissensfreiheit berufen könnten, um Schwule und Lesben nicht zu trauen. In Frankreich schliessen Bürgermeister Ehen.
Der Anwalt der Bürgermeister-Vereinigung bezeichnete die Entscheidung als «schwer nachvollziehbar und juristisch kritisierbar». Der Verfassungsrat sei nicht auf die Argumente der Bürgermeister eingegangen, sagte Geoffroy de Vries, und kündigte einen Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an.
Die Vereinigung selbst sprach von einem «Rückschritt für die Menschenrechte». Der Verfassungsrat habe Bürgermeister wie «einfache Beamte» behandelt, dabei seien sie in erster Linie gewählte Volksvertreter.
Kaum mehr Proteste
Gegen die Einführung der Homo-Ehe, die gleichgeschlechtlichen Ehepaaren auch ein Adoptionsrecht einräumt, hatten in Frankreich die konservative Opposition und die katholische Kirche mobil gemacht. Über Monate hinweg gab es Massenproteste mit hunderttausenden Demonstranten. Seit der ersten Schwulenhochzeit Ende Mai gibt es aber kaum mehr Proteste.
Die Klage der Bürgermeister war vor allem symbolischer Natur. Präsident François Hollande hatte bereits vor Einführung des Gesetzes darauf hingewiesen, dass Behördenvertreter die Trauung delegieren können, wenn sie die Homo-Ehe aus Glaubensgründen ablehnen.
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