Bürgerliche wollen mit Kameras Verbrecher überführen
Die Basler Bürgerlichen lancieren eine Volksinitiative, die dem Kanton mehr Videoüberwachung im öffentlichen Raum vorschreibt.

Nach gescheiterten Anläufen im Kantonsparlament wollen baselstädtische Bürgerliche Videoüberwachung im öffentlichen Raum per Volksinitiative ins Polizeigesetz schreiben. Das am Mittwoch vorgestellte formulierte Begehren hat deliktträchtige Orte im Visier.
Die im Kantonsblatt publizierte Volksinitiative «Mehr Sicherheit durch Sichtbarkeit» will mit einem neuen Paragrafen 58 a im Polizeigesetz eine Rechtsgrundlage schaffen für Videoüberwachung der Allmend. Kameras und Mikrofone fix installieren dürfen soll die Kantonspolizei, dies zwecks Prävention und Strafverfolgung.
Die Aufnahme-Standorte sollen in einer Liste geführt werden, welche die Regierung genehmigen soll. Nur die Staatsanwaltschaft soll die Bild- und Tonaufnahmen auswerten dürfen, und zwar nur bei «konkreten Verdachtsgründen für Verbrechen oder schwere Vergehen».
Einsicht sollen weitere Beteiligte nur bei einem Strafverfahren erhalten, hält der Initiativtext weiter fest. Nicht für Ermittlungen beigezogene Aufnahmen sollen nach acht Tagen automatisch gelöscht werden.
Das Initiativkomitee hat bis November 2020 Zeit, die nötigen 3000 Unterschriften zu sammeln. 2011 scheiterte eine Regierungsvorlage für fest installierte Videokameras auf Allmend im Grossen Rat: Dieser trat mit 50 gegen 41 Stimmen nicht darauf ein. Die Vorlage sah für 680'000 Franken 72 Kameras an 13 neuralgischen Punkten vor.
Hinter dem neuen Anlauf per Volksbegehren steht ein Komitee, dem unter anderen Exponenten von LDP, FDP, SVP und CVP angehören. Schon 2011 hatten sich Bürgerliche für die Videoüberwachung eingesetzt, waren aber linkem Widerstand unterlegen. Das Komitee will nun gemäss einem Communiqué mit der Initiative das Volk entscheiden lassen.
SDA/amu
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