Bündner Regierung will Ausnahmen bei Pädophilen
Pädophile Straftäter sollen in Ausnahmefällen mit Minderjährigen arbeiten können, fordert die Bündner Regierung.

Pädophile Straftäter sollen in Ausnahmefällen trotz angenommener «Pädophileninitiative» mit Minderjährigen arbeiten können. Das verlangt die Regierung des Kantons Graubünden in deren Stellungnahme zur Umsetzung der Initiative.
Die Umsetzung der Initiative könne lediglich gemäss der vom Bundesrat vorgeschlagenen Variante 1 erfolgen, teilte die Exekutive in Chur am Donnerstag mit. Diese Variante ermögliche es den Gerichten, unter bestimmten Voraussetzungen auf die Anordnung eines Verbots von Tätigkeiten mit Minderjährigen zu verzichten.
Griffige Mittel fehlen
Die Variante 2, die keine Härtefallbestimmung vorsieht, lehnt die Regierung «aus verfassungsrechtlichen Gründen» ab. Ebenfalls abgelehnt wird der vom Bundesrat vorgeschlagene Vollzug des Tätigkeitsverbots durch die Bewährungshilfe.
Den Vollzugs- und Bewährungsdiensten fehlten griffige Mittel zur Kontrolle des Verbots, hiess es. Stattdessen sollen Arbeitgeber, die eine einschlägig vorbestrafte Person einstellen, zwingend einen sogenannten Sonderprivatauszug verlangen müssen.

SDA/fal
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