Boris Becker streitet mit Pfarrer von St. Moritz
Letztes Jahr hat der Dorfpfarrer den Ex-Tennisstar und seine Partnerin getraut. Jetzt sagt er, Becker habe sein Honorar nicht bezahlt – und geht vor Gericht.
Boris Becker hat nach seiner Traumhochzeit im Juni letzten Jahres im Nobelferienort St. Moritz noch eine Rechnung offen: Die deutsche Tennislegende streitet mit dem Pfarrer um das Honorar für die Trauung. Becker will die geforderten 9600 Franken nicht zahlen.
Der frühere deutsche Tennisstar führte seine Braut, Lilly Kerssenberg, am 12. Juni letzten Jahres in der malerischen Kapelle «Regina Pacis» am St. Moritzer Suvretta-Hang unter riesigem Medieninteresse zum Traualtar. 200 Gäste, darunter viele Prominente, nahmen an der Hochzeit teil, deren TV-Rechte Becker dem deutschen Privatsender RTL verkauft hatte.
Angeblich für einen tieferen Betrag offeriert
Boris Becker, der in seiner Aktivzeit Millionen verdiente, hat über ein Jahr nach der Vermählung aber noch ein Honorarproblem. Er weigert sich, die Rechnung des früheren St. Moritzer Pfarrers Brent Fisher für die Trauung zu begleichen.
Der dreifache Wimbledonsieger beruft sich auf ein sogenanntes «Honorarium Overview for your Wedding 2009», in dem der Pfarrer angegeben haben soll, seine Entschädigung betrage normalerweise zwischen 1750 und 2100 Franken. Danach stellte der Geistliche, ein gebürtiger Amerikaner, aber 9600 Franken in Rechnung, die Becker nicht zahlte.
Becker-Beschwerde abgewiesen
Auf eine einvernehmliche Regelung konnten sich Becker und der Pfarrer nicht verständigen. Um seine Honoraransprüche gerichtlich durchzusetzen, liess sich der Pfarrer von der Evangelischen Landeskirche von der Geheimhaltungspflicht entbinden. Gegen die Aufhebung des Berufsgeheimnisses erhob Becker Beschwerde beim Bündner Verwaltungsgericht.
Der 42-jährige Ex-Tennisspieler argumentierte, die Geheimhaltung höchst privater Details seiner kirchlichen Trauung sei besonders schutzwürdig. Das Gericht sah es allerdings anders und wies die Beschwerde ab.
Gemäss Lehre und Rechtssprechung seien sowohl Ärzte als auch Anwälte von der Geheimhaltungspflicht zu entbinden, damit sie die Ansprüche aus Honorarforderungen geltend machen könnten, heisst es im Urteil.
Pfarrer wie Anwälte oder Ärzte
Und weiter schreibt das Gericht: Was für Anwälte und Ärzte gelte, müsse gleichermassen auch für den Pfarrer gelten, soweit er für seine Dienste honorarberechtigt sei. Es sei kein Grund ersichtlich, warum der Anspruch eines Pfarrers auf gerichtliche Durchsetzung seiner Honoraransprüche anders zu werten wäre.
Becker muss nun nicht nur die Gerichtskosten von 2257 Franken zahlen, sondern den Pfarrer aussergerichtlich noch mit 1988 Franken entschädigen.
Beide Parteien wollten sich am Donnerstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA zum immer noch andauernden Honorar-Streit nicht äussern. «No comment», sagte Pfarrer Brent Fisher. Auch Beckers PR-Frau, Kathrin Schira, erklärte, es gebe keine Stellungnahme zum Urteil des Bündner Verwaltungsgerichts.
SDA/oku
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