Bordellbesitzer muss wegen Menschenhandels ins Gefängnis
Ein 60-jähriger Solothurner soll über 40 Frauen aus Brasilien und den Kapverden in die Schweiz gelockt und zur Prostitution gezwungen haben. Er ist zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden.
Ein 60-jähriger Solothurner Bordellbetreiber ist vom Bundesstrafgericht Bellinzona zu einer Gefängnisstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt worden. Das Gericht erachtet es als erwiesen, dass der Mann mindestens 40 Frauen aus Brasilien zur Prostitution gezwungen hat.
Für vier Helfer des Bordellbetreibers, drei Frauen aus den Kapverden und Brasilien sowie ein Schweizer, wurden bedingte Haft- und Geldstrafen bis zu 22 Monaten ausgesprochen. Sie sollen mit unterschiedlicher Verantwortung in das Prostitutionsgeschäft verwickelt gewesen sein.
Ersatzforderung von 600'000 Franken
Der Haupttäter wurde in den Anklagepunkten «mehrfacher Menschenhandel» und «Förderung der Prostitution» schuldig gesprochen. Er muss eine Ersatzforderung von 600'000 Franken zahlen. So hoch wurde sein Verdienst durch das Sexgeschäft eingeschätzt.
Das Gericht bestätigte zudem die Vorwürfe gegen ihn hinsichtlich Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, Geldwäscherei und Verstoss gegen das Gesetz über Aufenthalt und Niederlassung von Ausländern.
Keine Einwilligung der Brasilianerinnen
Die Brasilianerinnen, die sich in den drei Bordellen verkaufen mussten, hätten nicht aus freiem Willen gehandelt, entschied das Gericht. Selbst wenn sie wussten, dass sie in der Schweiz Sexdienstleistungen erbringen müssen, hätten sie sich dazu nur aus wirtschaftlicher Not bereit erklärt.
Es habe zum kalkulierten Geschäftsmodell des Solothurners gehört, Frauen aus armen Verhältnissen anzuwerben. Ebenso sei es Methode gewesen, die Frauen durch ein Schuldensystem in den Bordellen festzuhalten. Die Brasilianerinnen hätten ihr Ziel, vom Verdienst zu leben und die Familien zu unterstützen, nie erreichen können.
Der Erklärung des ehemaligen Metzgers, er sei eigentlich nur Vermieter der Räumlichkeiten gewesen, glaubte das Gericht nicht. Er habe eindeutig die Fäden in der Hand gehabt, in allen Studios dieselben Regeln und Preise durchgesetzt und die finanziellen Angelegenheiten geregelt. Er habe sich als Profi auf seinem Gebiet erwiesen.
Keine mildernde Umstände
Mildernde Umstände wollte das Gericht für den Bordellbetreiber nicht geltend machen. Deutlich weniger schwer dagegen wiege die Schuld der drei Frauen. Auch ihnen lastete das Gericht Menschenhandel und teilweise Förderung der Prostitution an.
Die Grenzen zwischen Tätern und Opfern würden aber verschwimmen, sagte der vorsitzende Richter. Das gelte vor allem für die beiden brasilianischen «Hausverantwortlichen», die ihre «Karriere» im Bordell ebenfalls als Prostituierte begonnen hatten. Sie waren beide beim Prozess nicht anwesend.
Im Fall des fünften Helfers, einem 63-jährigen Schweizer, der als Freund des Bordellbetreibers galt, hat sich das Gericht auf eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 120 Franken beschränkt. Er soll ausschliesslich in einen Fall von Geldwäsche verwickelt gewesen sein.
Positive Reaktionen
Den insgesamt neun Privatklägerinnen steht in unterschiedlicher Höhe Schadensersatz und Genugtuung zu, bestätigte das Gericht. Die Forderungen, die pro Geschädigte bis zu 33'000 Franken Schadensersatz und 12'000 Franken Genugtuung betragen, müssen der Bordellbetreiber und seine «Hausverantwortliche» aus den Kapverden aufbringen.
Der Staatsanwalt, der achteinhalb Jahre für den Bordellbetreiber gefordert hatte, zeigte sich mit dem Urteil zufrieden. Der Verteidiger des 60-Jährigen wollte sich nicht äussern.
Begrüsst wird die Verurteilung wegen Menschenhandels auch von der FIZ Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration. Zwar hätten sie ein höheres Strafmass erwartet, teilte die FIZ mit. Doch es sei zu hoffen, dass dieser Schuldspruch eine Signalwirkung für andere Profiteure dieses menschenverachtenden Geschäfts habe.
SDA/miw
Fehler gefunden?Jetzt melden.
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch