Erster Monat mit neuem Bettelverbot Bisher büsste die Polizei 28 Bettelnde in Basel-Stadt
Seit dem 1. September ist das neue Bettelverbot im Kanton in Kraft. Ob seither weniger Bettler in der Stadt unterwegs sind, kann die Polizei indes nicht sagen.

Die Kantonspolizei Basel-Stadt hat einen Monat nach Inkrafttreten des neuen Bettelverbots insgesamt 28 Bussen ausgestellt. Die meisten Bettlerinnen und Bettler wissen gemäss Polizeiangaben über die neue Regelung Bescheid.
Im Kanton Basel-Stadt ist das Betteln seit dem 1. September stark eingeschränkt. Geahndet werden können Verstösse gegen die neuen Regeln mit Bussen von 50 bis 100 Franken.
Seit Anfang September hat die Kantonspolizei insgesamt 28 Bussen ausgestellt, wie Toprak Yerguz, Leiter Kommunikation im Basler Justiz- und Sicherheitsdepartement, auf Anfrage sagte. Die Polizei habe im ersten Monat festgestellt, dass die neue Regelung bei den Bettelnden von Beginn an gut bekannt gewesen sei.
Ob wegen der neuen Regelung weniger Bettlerinnen und Bettler in Basel unterwegs sind, ist gemäss Yerguz unklar. «Gefühlt hat sich die Zahl der Bettelnden verringert, allerdings hat sich diese Tendenz bereits vor Inkrafttreten abgezeichnet.» Unter anderem sei dies darauf zurückzuführen, dass die Polizei die Bettelnden bereits seit dem Juni über die geplante neue Regelung informiert habe.
Beschwerde beim Bundesgericht
Das Betteln in «aufdringlicher oder aggressiver Art und Weise» wird seit einem Monat mit einer Busse von 100 Franken bestraft. Für das Betteln an besonders sensiblen Örtlichkeiten gibt es eine Busse von 50 Franken. Das betrifft unter anderem in einem Umkreis von fünf Metern Ein- und Ausgänge von Bahnhöfen sowie von Einkaufsläden, Banken, Poststellen, Restaurants, Kulturinstitutionen, öffentlichen Gebäuden und die Umgebung von ÖV-Haltestellen sowie von Spielplätzen.
Der Grosse Rat hatte sich im Juni für scharfe gesetzliche Einschränkungen der Bettelei ausgesprochen. Auf eine Wiedereinführung des 2019 aufgehobenen pauschalen Bettelverbots, wie das der Grosse Rat eingefordert hatte, konnte die Regierung wegen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegen ein generelles Verbot im Kanton Genf nicht eingehen.
Die Gruppe Demokratische Juristinnen und Juristen Basel will das eben erst in Kraft getretene neue Bettelverbot wieder aufheben lassen – sie hat beim Bundesgericht eine Beschwerde gegen den Kanton Basel-Stadt eingereicht. Die Beschwerde richtet sich gegen die Bestimmungen des Übertretungsstrafgesetzes, die gegen das Bundes- und Völkerrecht sowie gegen das kantonale Verfassungsrecht verstossen würden. In Riehen werden derweil bereits Vorkehrungen getroffen, sollte das Bundesgericht das Bettelverbot wieder lockern. Einwohnerrat Patrick Huber (Die Mitte) hat einen Vorstoss eingereicht, um das Verbot in der Gemeinde in einem solchen Fall wieder verschärfen zu können.
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SDA/ror
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