Bill Gates legt bei Finma Beschwerde ein
Die Stiftung von Bill und Melinda Gates und die Beteiligungsgesellschaft Cascade wollen das Urteil der Übernahmekommission im Sika-Streit anfechten.

Die Gültigkeit der Opting-out-Klausel soll von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) überprüft werden. Man sei mit der Argumentation und der Schlussfolgerung der Übernahmekommission (UEK) nicht einverstanden und werde bei der Finma gegen die Entscheidung Widerspruch einlegen, heisst es in einer Mitteilung von Cascade und Gates Foundation.
Die Finma ist die erste Beschwerdeinstanz der UEK. Diese hatte am Mittwoch entschieden, dass die in den Sika-Statuten festgehaltene Opting-out-Klausel auch im Fall der geplanten Transaktion der Erbenfamilie an den französischen Konzern Saint-Gobain gültig ist.
Verunsicherte Anleger
Einen Entscheid der UEK notwendig gemacht haben die Stiftung von Bill und Melinda Gates und die Beteiligungsgesellschaft Cascade. Durch diese hält Gates seit längerem 3 Prozent der Sika-Stimmrechte. Anfang März hatte Gates ein Gesuch gestellt, wonach die UEK feststellen soll, ob Saint-Gobain zu einem öffentlichen Kaufangebot an alle Publikumsaktionäre verpflichtet sei.
Dieses Gesuch hatte die UEK aber abgewiesen und damit die Gültigkeit der Opting-out-Klausel präzisiert. Demnach wäre es legal, dass Saint-Gobain mit nur 16 Prozent der Kapitalanteile 52 Prozent der Stimmenanteile kaufen und so die Kontrolle über die ganze Sika erlangen kann. Die Anleger reagierten verunsichert, der Kurs der Sika-Aktie fiel in den ersten Handelsminuten in einem unveränderten Gesamtmarkt um gut 2,7 Prozent.
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch