Geldblog: Leserfrage zur EinlagensicherungBezieht sich der Schutz auf Kunden oder Konti?
Wenn ein Paar ein Gemeinschaftskonto unterhält, sind im Rahmen der gesetzlichen Einlagensicherung zweimal 100’000 Franken geschützt.

Nach dem Kauf einer Eigentumswohnung liegen noch 250’000 Franken auf einem Konto bei der ZKB. Ist es sicherer, wenn wir dieses Geld auf zwei persönlichen Konti von meiner Frau und mir platzieren, damit bei einem Konkurs beide Personen sicher mit 100’000 Franken geschützt sind? Die restlichen 50’000 Franken würden wir auf bestehende persönliche Konti der Migros- und Raiffeisenbank platzieren. Leserfrage von P.C.
Wenn Sie eine Viertelmillion Franken auf dem Konto liegen lassen, müssen Sie zwei Aspekte anschauen. Erstens die von Ihnen angesprochene Sicherheit und zweitens die Rendite, die Sie auf dem Geld haben. Letzteres ist schnell abgehandelt: Auf dem Konto bekommen Sie null Zins und riskieren sogar, dass Sie einer Bank Negativzinsen abliefern müssen, wenn Sie sonst keine Geschäfte tätigen. Wenn Sie aber bei der gleichen Bank eine Hypothek haben, dürfte diese trotz hohen liquiden Mitteln auf Negativzinsen verzichten.
Ihren Angaben entnehme ich, dass Sie die Viertelmillion Franken derzeit bei der Zürcher Kantonalbank platziert haben. Hier sehe ich kaum Risiken für Sie. Denn die ZKB gehört mit einem Triple-A-Rating zu den sichersten Banken der Welt und profitiert von einer Staatsgarantie des ebenfalls sehr sicheren Kantons Zürich.
Der Maximalbetrag der Einlagensicherung ist auf 6 Milliarden Franken limitiert.
Unabhängig von einer möglichen Staatsgarantie gilt in der Schweiz ein gesetzlicher Einlagenschutz. Bei allen Banken, die der Aufsicht der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht Finma unterstehen, gilt ein Einlagenschutz von maximal 100’000 Franken je Kunde. Wenn Sie und Ihre Frau nun ein Gemeinschaftskonto unterhalten, sind zweimal 100’000 Franken geschützt. Denn der Schutz bezieht sich nicht auf ein Konto, sondern auf die Kunden.
Kritisch anmerken kann man hier, dass unser Einlagensicherungssystem beschränkt ist. Gemäss dem Bankengesetz ist der Maximalbetrag der Einlagensicherung tatsächlich auf 6 Milliarden Franken limitiert. Bei der Einlagensicherung Esisuisse heisst es dazu: «Sollten die Aktiven der betroffenen Bank zur Deckung der gesicherten Einlagen nicht ausreichen, werden die übrigen Banken und Wertpapierhäuser maximal 6 Milliarden Franken für die Deckung des Differenzbetrages beisteuern.» Die Systemobergrenze gilt damit nicht pro Schadensfall oder für eine bestimmte Zeitspanne, sondern stellt die maximale Sicherung durch die Banken und Wertpapierhäuser dar.
«Der Betrag verringert sich mit der Zahlung durch die Banken und Wertpapierhäuser und erhöht sich wieder, wenn durch die Verwertung im Konkursverfahren Gelder an die Banken und Wertpapierhäuser zurückfliessen oder nach erfolgter Liquidation einer Bank endgültig abgeschrieben werden müssen.» Sollten mehrere grosse Banken gleichzeitig zusammenbrechen, hätten wir ein Problem.
Unabhängig davon würde ich mir Gedanken über eine Anlage machen.
Anlass für solche Befürchtungen sehe ich derzeit aber nicht. In Ihrem Fall schon gar nicht. Da Ihre Bank eine vollumfängliche Staatsgarantie aufweist, können Sie auch den gesamten Betrag auf Ihrer Hausbank liegen lassen.
Unabhängig davon würde ich mir aber Gedanken über eine Anlage der Gelder machen. Da Sie auf dem Betrag null Zins bekommen, würde ich wenigstens einen Teil des Geldes anlegen und dafür sorgen, dass Sie eine Rendite erzielen können. Allerdings tragen Sie dann auf dem investierten Geld ein Anlagerisiko. Wie gross dieses ist, können Sie aber mit Ihrem Risikoprofil und der gewählten Anlagestrategie stark mitbeeinflussen. Ganz auf eine Rendite würde ich indes nicht verzichten.
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