Die SVP setzt sich durchBettelverbot wird beschleunigt behandelt
Der Grosse Rat hat entschieden, dass das Bettelverbot nicht durch eine Kommission vorberaten werden soll. Damit könnte Ende Juni alles klar werden.

Der Grosse Rat will am 23. Juni oder 24. Juni direkt über die Wiedereinführung eines weitgehenden Bettelverbots diskutieren. Dies hat das Basler Parlament am Mittwoch auf Antrag von Joël Thüring (SVP) entschieden. Damit wird der Ratschlag der Regierung keine vorgängige Beratung in der Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission (JSSK) erfahren. Der Entscheid zugunsten der Direktberatung im Parlament fiel mit 50 zu 46 Stimmen mit einer Enthaltung.
Gegen ein Übergehen der JSSK sprachen sich die SP und das Grün-Alternative Bündnis aus. Für die dringliche Beratung waren neben der SVP auch GLP, FDP, LDP sowie die Mitte und die EVP.
Die SVP hatte im Vorfeld des Entscheids bereits mit einer Volksinitiative gedroht, falls das Geschäft an die JSSK überwiesen worden wäre. Die Kommissionsberatung hätte die Wiedereinführung des Bettelverbots verzögert. Der Grosse Rat hätte frühestens im Herbst darüber debattieren dürfen. Thüring befürchtete zudem, dass der Vorschlag der Regierung durch die Beratung abgeschwächt worden wäre. In einer Mitteilung zeigte sich die SVP erfreut über den Entscheid vom Mittwoch. Die Volksinitiative ist aus Sicht der Partei aber noch nicht vom Tisch: Eine solche werde die SVP lancieren, falls das Parlament den Ratschlag des Regierungsrats noch verändert.
Betteln wird stark eingeschränkt
Der Regierungsvorschlag sieht eine weitgehende Einschränkung des Bettelns im Stadtkanton vor. Im öffentlichen Raum soll Betteln verboten werden, «wenn dabei die öffentliche Sicherheit, Ruhe und Ordnung gestört wird». Gemeint sind damit aufdringliche oder aggressive Verhaltensweisen, die Bettler zuweilen an den Tag legen. Auch will die Regierung den Bettlerinnen und Bettlern untersagen, sich Passanten in den Weg zu stellen, sie zu beschimpfen, zu berühren oder zu bedrängen. Ein Bettelverbot soll es zudem an hochfrequentierten neuralgischen Örtlichkeiten geben sowie in Zonen, in denen Passanten nicht oder nur schlecht ausweichen können. Ebenfalls verboten werden soll das Betteln an Märkten, in Parks, Gärten, Friedhöfen, Spielplätzen, Schulanlagen und Unterführungen.
Das generelle Bettelverbot war in Basel-Stadt am 1. Juli 2020 aufgehoben worden. Seither ist die Zahl der Bettlerinnen und Bettler stark angestiegen, was für grosse Diskussionen in der Bevölkerung sorgt. Im Dezember 2020 hatte der Grosse Rat eine Motion der SVP für die Wiedereinführung überwiesen. Ein allgemeines und pauschales Bettelverbot ist durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) verunmöglicht worden.
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