Wegen Basler BettelverbotBeschwerde gegen den Kanton beim Bundesgericht eingereicht
Das Bundesgericht soll das neue Bettelverbot prüfen. Die Demokratischen Juristinnen und Juristen Basel haben Beschwerde gegen das Gesetz eingereicht.

Seit dem 1. September gilt in Basel-Stadt ein strenges Bettelverbot. Dass damit das letzte Wort noch nicht gesprochen ist, zeichnete sich schon Monate davor ab. Die Demokratischen Juristinnen und Juristen Basel machten klar: Wenn der Grosse Rat die Gesetzesanpassung in Kraft setzt, werden sie beim Bundesgericht dagegen Beschwerde einreichen.
Gesagt, getan: Die 63-seitige Beschwerde gegen den Kanton Basel-Stadt liegt nun beim Bundesgericht, wie die BZ berichtet. «Abstrakte Normenkontrolle» nennt sich der angestossene Prüfungsprozess. Die Juristinnen und Juristen wollen wissen, ob gewisse Teile der neuen Bestimmungen gegen das Völkerrecht verstossen.
Diskriminierung von Menschen aus Osteuropa
Diese Vermutung stützen sie auf Urteile des Bundesgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ab. Einen Verstoss gegen die Europäischen Menschenrechtskonvention und das Bundesrecht sehen sie insbesondere in den Bestimmungen über das «Betteln in organisierter Art und Weise», der jede Form der Organisation von bettelnden Menschen mit Strafe bedrohe.
Die neuen Bestimmungen richteten sich auch explizit gegen Menschen aus Osteuropa und Roma, was diskriminierend sei, so der Luzerner Rechtsanwalt Markus Husmann, der die Beschwerdeführenden vertritt. Es gibt mehrere Beschwerdeführende, mindestens eine ist offenbar selbst Bettlerin oder Bettler.
Das Verbot könnte auf einen Schlag fallen
Angefochten werden auch die Regeln zur örtlichen Einschränkung des Bettelns, die, zumindest in der Innenstadt, de facto einem umfassenden Bettelverbot entsprechen. Das ist gemäss Husmann nicht mit der Verfassung zu vereinbaren. Dass auch das stille Betteln im Gesetz als Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gilt, ist aus Sicht der Juristinnen und Juristen ebenfalls problematisch. Zudem habe die Polizei in der Auslegung und Umsetzung einen zu grossen Spielraum. Das könne zu Diskriminierung und Willkür führen.
Weil es bis zu einem Jahr dauern kann, bis das Bundesgericht in der Angelegenheit entscheidet, überlegen sich die Beschwerdeführenden einen weiteren Antrag an das höchste Schweizer Gericht: dass das Bundesgericht das Basler Bettelverbot bis zum Entscheid ausser Kraft setzt. Per sofort.
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