Berns Steuerbehörde war gewarnt
Spätestens seit 2003 ist die Rechtslage klar: Finanztöchter von Schweizer Firmen in Steueroasen müssen Gewinn und Vermögen in der Schweiz versteuern, sofern sie nicht über Führungspersonal vor Ort verfügen.

Wie viel Ermessen hat eine Steuerverwaltung, wenn sie steuersparende Firmenkonstrukte akzeptiert? Wann missachtet sie das Gesetz? Diese Fragen muss sich die Berner Kantonsverwaltung seit letzter Woche gefallen lassen, nachdem publik wurde, dass sie von 1992 bis 2009 akzeptierte, dass der Langenthaler Maschinenbauer Ammann Vermögen nach Jersey und Luxemburg verschob und für Erträge dort kaum Steuern zahlte. Damals führte der heutige Bundesrat Johann Schneider-Ammann die Firma.