Berner soll 44 Buben missbraucht haben
Ein Thuner Staatsanwalt wirft einem 47-jährigen Berner Oberländer vor, 44 Jugendliche sexuell genötigt und erpresst zu haben. Seine Opfer kontaktierte er als vermeintliches Mädchen im Internet.

Ein Thuner Staatsanwalt wirft einem 47-jährigen Mann vor, im Berner Oberland insgesamt 44 männliche Jugendliche sexuell genötigt und erpresst zu haben. Seine Opfer kontaktierte er ab 2009 als vermeintliches Mädchen in einem sozialen Netzwerk im Internet.
Wenn Knaben respektive junge Männer auf die Botschaften des Mädchens reagierten, setzte der Mann den Kontakt mit sogenannten Chats fort und versandte danach pornografisches Material. Das teilten die Staatsanwaltschaft Berner Oberland und die Berner Kantonspolizei mit.
Mit diesen Bildern und Videos des vermeintlichen Mädchens brachte der Mann die Opfer dazu, vor einer Kamera sexuelle Handlungen vorzunehmen. Diese hielt der Mann fest und drohte in zahlreichen Fällen, die Bilder der Schule, der Lehrstelle oder auch den Eltern zukommen zu lassen.
So gelang es ihm, einige der jungen Männer zu weiteren sexuellen Handlungen anzustiften. Die pornografischen Bilder von Mädchen dürfte sich der Mann im Internet besorgt haben. In einigen Fällen kam es auch in der realen Welt zu Treffen zwischen dem Mann und seinen Opfern und dabei zu sexuellen Handlungen. Das sagte auf Anfrage Michael Fichter, Sprecher der Berner Kantonspolizei.
Nicht pädagogisch tätig
Die Polizei kam dem Mann auf die Schliche, als sich bei ihr im August 2011 eine unbekannte Person meldete. Sie sagte, sie habe ein Treffen mit einem möglicherweise pädophilen Mann vereinbart. Dies vor einem Schulhaus im Berner Oberland.
Nachdem kurze Zeit später eine ähnliche Meldung bei der Polizei einging, die auf den gleichen Mann schliessen liess, verhaftete die Polizei den Mann. Im Verlauf der Untersuchungen machte diese 44 Opfer meist zwischen 15 und 17 Jahren aus. Viele bekundeten bei der Einvernahme grosse Mühe, über das Geschehene zu sprechen.
Der Beschuldigte gab an, dass er nie Bilder von Opfern an Dritte weitergegeben habe. Er ist einschlägig vorbestraft und nicht in einer pädagogischen Funktion tätig.
Bei den Ermittlungen stellte sich heraus, dass er in einem anderen Netzwerk bereits ein weiteres Profil unter einem Pseudonym aufgesetzt hatte. Der Mann befindet sich im vorzeitigen Massnahmeantritt. Er war zuvor im Kanton Bern wohnhaft.
Anklage ist erhoben
Die Staatsanwaltschaft Berner Oberland erhob bereits im Dezember 2012 Anklage gegen den Mann. Damit steht also fest, dass sich der Mann vor Gericht verantworten muss. Er ist teilweise geständig.
Er wird sich wegen versuchter oder vollendeter sexueller Nötigung in 21 Fällen, wegen versuchten oder vollendeten sexuellen Handlungen mit Kindern in 28 Fällen sowie wegen Erpressung, versuchter oder vollendeter Nötigung und Pornographie vor Gericht verantworten müssen.
Die Berner Behörden sprechen von einem exemplarischen Fall für die Gefährdung, welche durch das Internet ausgehen kann. In diesem Fall sei der Umfang und die Dauer der deliktischen Tätigkeit des Beschuldigten aussergewöhnlich.
Die Berner Kantonspolizei rät, keine persönlichen oder gar intimen Angaben, Fotos oder Filme ins Internet zu stellen. Sie empfiehlt auch, grösste Vorsicht bei Kontakten mit Unbekannten oder vermeintlich Bekannten walten zu lassen. Wenn etwas passiert sei, sei die Polizei zu verständigen.
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