Bericht: Das stand im Hausdurchsuchungsbefehl
Im Strafverfahren gegen Christoph Blocher werden laut NZZ zwei Tatumstände untersucht. Zu Wort gemeldet hat sich auch SVP-Politiker Claudio Schmid, der den Zürcher Oberstaatsanwalt im Pub belauscht hatte.

Der umstrittenen Hausdurchsuchung, die letzte Woche bei SVP-Stratege und Nationalrat Christoph Blocher durchgeführt worden war, liegen laut Berichten der NZZ zwei Tatumstände zugrunde.
Einerseits sei dies ein Treffen, das am 3. Dezember letzten Jahres in Blochers Haus in Herrliberg stattgefunden habe. Blocher war laut dem Bericht damals mit Reto T., einem ehemaligen IT-Mitarbeiter der Bank Sarasin, und dem Thurgauer Rechtsanwalt Hermann Lei zusammengekommen. Andererseits gehe es um die «Weiterleitung von Informationen an Dritte», die Ende Dezember 2011 stattgefunden haben soll. Höchstwahrscheinlich handelt es sich hierbei um die Weitergabe der Bankauszüge des ehemaligen Nationalbank-Präsidenten Philipp Hildebrand. Am 5. Januar 2012 hatte die «Weltwoche» ein zusammengeschnipseltes Faksimile von Kontoauszügen Hildebrands veröffentlicht.
Diese zwei Tatumstände sind dem Hausdurchsuchungsbefehl für Blochers Wohnsitz und Büroräume zu entnehmen, schreibt die NZZ. Blochers Rechtsvertreter Walter Hagger habe den Inhalt des Schreibens auf Anfrage bestätigt.
Bundesrat vom Amtsgeheimnis entbunden
Das Strafverfahren gegen Christoph Blocher ist vorerst blockiert, da er gegen die Hausdurchsuchung beim Zürcher Obergericht Beschwerde eingereicht hat. Er stellt sich auf den Standpunkt, dass seine Beteiligung an der Weitergabe von Bankunterlagen Hildebrands von der parlamentarischen Immunität gedeckt ist. Die neu geschaffene Immunitätskommission des Nationalrats trifft sich heute zum ersten Mal zu einer ordentlichen Sitzung, um darüber zu beraten (siehe Box).
Hebt die Kommission Blochers Immunität auf, wird weiter ermittelt. Wie die NZZ weiter berichtet, könnten in diesem Fall auch Bundesräte einvernommen werden: Der Gesamtbundesrat habe seine Mitglieder vorsorglich vom Amtsgeheimnis entbunden, um ihnen zu ermöglichen, im Fall Blocher aussagen zu können. Relevant dürfte in diesem Zusammenhang vor allem die Aussage von Bundesrätin Micheline Calmy-Rey sein. Blocher hatte die damalige Bundespräsidentin über fragwürdige Devisengeschäfte Hildebrands informiert.
Schmid sass «zufällig» neben Bürgisser
Erstmals zu Wort gemeldet hat sich auch der Zürcher SVP-Kantonsrat Claudio Schmid. Er hatte in den letzten Tagen Schlagzeilen gemacht, weil er Informationen über den Zürcher Oberstaatsanwalt Martin Bürgisser an SVP-Nationalrat Christoph Mörgeli weitergeleitet hatte. Bürgisser habe am letzten Freitag in einem Pub in Bülach ZH vertrauliche Details zum Fall Blocher ausgeplaudert. Das ist brisant, weil Schmid selbst in eine Strafuntersuchung im Fall Hildebrand verwickelt ist. Wie er allerdings gegenüber der «Aargauer Zeitung» (AZ) beteuert, sei es Zufall gewesen, dass er an diesem Abend am Tisch neben Bürgisser gesessen habe.
Er verkehre seit Jahren in diesem Pub. Gerüchte in den Medien, dass er Bürgisser abgepasst haben soll, seien «absoluter Quatsch». Als Ex-Vizepräsident der Justizkommission könnte er sich ein solches Verhalten nicht leisten. Eine Aufzeichnung des Gesprächs existiere nicht, sagte Schmid ausserdem gegenüber der AZ. Warum Bürgisser nicht bemerkt habe, dass er in Hörweite sass, könne Schmid sich nicht erklären. Die Affäre sei für ihn mit dem Antwortschreiben von Bürgisser erledigt – er habe kein Problem mit ihm.
SDA/fko
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