Beim Zoll auf Kleidern sind Mann und Frau nicht gleich
Die Schweiz erhebt auf Damenkleider einen deutlich höheren Zolltarif als auf Männerkleider. Der Preisüberwacher findet das sexistisch.

«Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung.» So steht es in der Verfassung. Am Zoll gelten aber offenbar andere Regeln. Dort müssen Damenkleider deutlich höher verzollt werden als Herrenkleider. Durchschnittlich 5,17 Prozent des Kleiderwerts werden bei den Frauen fällig, bei den Männern sind es nur 3,26 Prozent.