Beim Schulunterricht hören die Elternrechte auf
Das Bundesgericht setzt ein weiteres Zeichen gegen Homeschooling und für den Besuch einer Schule. Beschwert hatte sich die Mutter eines hochbegabten Kindes.

Die Kantone dürfen das Unterrichten der Kinder zu Hause verbieten – oder zumindest so sehr mit Schikanen belegen, dass es einem faktischen Verbot gleichkommt. Dies hatte das Bundesgericht schon früher entschieden, damals mit Blick auf die Artikel 19 und 62 der Bundesverfassung, die den Grundschulunterricht und die Bildungshoheit der Kantone regeln.
Jetzt sagt das Bundesgericht, dass auch das elterliche Erziehungsrecht keinen Anspruch auf Homeschooling begründet. Es hat anlässlich eines Falls aus Basel-Stadt die Frage bezüglich des Erziehungsrechts geprüft, das als Teil des menschenrechtlich geschützten Privat- und Familienlebens in Artikel 13 der Bundesverfassung festgelegt ist. Das Gericht kam zum Schluss: Der häusliche Privatunterricht ist nicht Teil des Erziehungsrechts.
Beschwert hatte sich eine Mutter aus dem Kanton Basel-Stadt, deren Sohn heute zehn Jahre alt ist. Während der ersten beiden Jahre hatte er die Primarschule besucht, dann wollte die Mutter ihn aus der Schule nehmen und zu Hause unterrichten. Schule und Behörden seien nicht richtig mit der Hochbegabung ihres Sohnes umgegangen, kritisierte die Mutter gemäss Bundesgerichtsurteil. Der Sohn hatte nach dem ersten Jahr eine Klasse überspringen können.
Ihr Vertrauen in das staatliche Schulsystem sei zutiefst erschüttert, so die Mutter, und sie wünsche sich eine Auszeit für sich und ihren Sohn. Es sei nicht zumutbar, dass er es zum dritten Mal in einer neuen Klasse versuche. Der Basler Regierungsrat und das Verwaltungsgericht lehnten die Begehren ab, das Bundesgericht gibt ihnen nun recht.
«Ein begrenztes Recht»
Weder internationales noch Bundesrecht begründen einen Anspruch auf Unterricht in den eigenen vier Wänden, so das Verdikt des Bundesgerichts. Dieses befasste sich im Speziellen mit der Frage, was das elterliche Erziehungsrecht beinhaltet, ob Homeschooling Teil davon ist. Das Gericht verneint dies, es schreibt: «Das elterliche Erziehungsrecht ist ohnehin ein fremdnütziges, durch das Kindeswohl begründetes und begrenztes Pflichtrecht, das treuhänderisch im Interesse des Kindes auszuüben ist.»
Beim Konflikt zwischen Elterninteressen und kantonalem Schulrecht gelte es zu beachten, so das Gericht im Urteil, dass die Schule nicht Selbstzweck, sondern im Interesse der Kinder sei, dass der Schulbesuch deshalb auch gegen den Willen der Eltern durchgesetzt werden könne. Die Grundschule vermittle nicht nur schulisches Wissen, sondern auch die Fähigkeit zum Zusammenleben in der Gesellschaft. Das Schulbesuchobligatorium sei vor allem deshalb von öffentlichem Interesse, weil es der Chancengleichheit aller Kinder und der Integration diene.
Der häusliche Privatunterricht ist nicht Teil des Erziehungsrechts.
Nicht einverstanden mit dieser Argumentation ist Willi Villiger, Präsident des Vereins «Bildung zu Hause». Das Bundesgericht setze sich mit diesem Urteil über den Geist der Bundesverfassung hinweg. Bei der Totalrevision von 1874 habe der Verfassungsgeber bewusst nur den Unterricht für obligatorisch erklärt, nicht den Volksschulunterricht – dies mit Rücksicht auf die konservativen Kantone, die eine unbotmässige Beeinflussung ihrer Kinder in der staatlichen Schule befürchteten. «Deshalb gibt es bei uns in der Schweiz keinen Schulbesuchszwang wie etwa in Deutschland», sagt Villiger. Wenn der Staat den Eltern Homeschooling verbiete, greife er in die Selbstbestimmung der Familien ein, wie das seinerzeit die Ostblockstaaten getan hätten.
Allerdings ist hier eher die Freiheit das Problem, die der Bund den Kantonen lässt. Sie dürfen so restriktiv sein, wie sie wollen, und legen das Bundesrecht auch sehr unterschiedlich aus. Basel-Stadt gehört nicht zu den strengsten Kantonen, wie der Freiheits-Index von Avenir Suisse zeigt, sondern befindet sich im Mittelfeld. Am strengsten ist das Tessin, wo Homeschooling verboten ist, am liberalsten ist die Waadt.
Insgesamt ist das Unterrichten zu Hause stark im Trend, das ergab eine Umfrage der Tamedia-Redaktion, die kürzlich publiziert wurde. Landesweit besuchen derzeit 2079 Kinder keine Schule. Am meisten sind es in der Waadt, in Aargau, Bern und Zürich. In diesen Kantonen hat sich die Zahl der zu Hause unterrichteten Kinder in den letzten fünf Jahren verdoppelt bis verdreifacht. SP-Nationalrat Adrian Wüthrich reichte deshalb im Frühling dieses Jahres eine Motion ein, in der er den Bundesrat aufforderte, das Homeschooling landesweit zu harmonisieren. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Verfassung das nicht zulasse, wie er in seiner Antwort im Mai schrieb. Doch dazu gibt es unterschiedliche Meinungen. Das Homeschooling dürfte ein Politikum bleiben.
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