«Beim Begriff Genozid geht es auch um viel Geld.»
Geschichtliche Auffassungen solle man nicht verbieten. Selbst dann nicht, wenn jemand Irr-Meinungen über den Holocaust verbreite. Christoph Blocher im Interview zum Rassismus-Urteil des Gerichtshofs für Menschenrechte.

Herr Blocher, Sie hätten gelacht, als Sie das Urteil des Gerichtshofs für Menschenrechte vernommen haben, war im «Tages-Anzeiger» zu lesen. Wieso eigentlich?
Weil die ganze Geschichte um dieses Urteil wirklich lustig ist. Im Jahr 2006, noch als Justizminister, bin ich nach Ankara zu einer Feier gereist. Es war eine Jubiläumsfeier, dafür, dass die Türkei 80 Jahre früher das Zivilgesetzbuch der Schweiz übernommen hat. Das Verhältnis der Schweiz zur Türkei war zu diesem Zeitpunkt schwer belastet. Der Hauptgrund war, dass der Präsident der türkischen Historiker, Yusuf Halacoglu, nach einem Vortrag in Winterthur eine Rassismus-Klage am Hals hatte. Er vertrat in seinem Vortrag die Meinung, dass die Gräueltaten der Osmanen an den Armeniern zwar ein Massaker, aber kein Völkermord gewesen sei. Der Bezirksanwalt von Winterthur hat daraufhin eine Strafuntersuchung gegen ihn eröffnet und in eingeklagt.