Bedingte Haftstrafe für IS-Unterstützer gefordert
Ahmed J. wollte offenbar nach Syrien reisen, um sich dem IS anzuschliessen. Die Bundesanwaltschaft sieht von einer unbedingten Strafe ab. Die Gründe.
Die Bundesanwaltschaft hat beim Prozess gegen einen mutmasslichen IS-Unterstützer eine bedingte Haftstrafe von zwei Jahren bei einer Probezeit von drei Jahren beantragt. Von einer unbedingten Haftstrafe sah die Staatsanwältin ab, weil der Ahmed J. junger Vater sei, sich nach seiner Verhaftung kooperativ zeigte und Hoffnung auf eine «Deradikalisierung» bestehe.
Der Angeklagte habe zwar einen gewissen Grad an Naivität gezeigt, sagte die Staatsanwältin am Donnerstag in ihrem Plädoyer vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona. Gleichzeitig habe er sich klar damit befasst, sich der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) anzuschliessen. Es sei «kein Kurzschluss» gewesen.
«Auswendig-gelernte Schutzbehauptung»
Die Aussage des Beschuldigten vor Gericht, nur für eine Hilfsleistung nach Syrien reisen zu wollen, sei eine «auswendig-gelernte Schutzbehauptung» - nirgends werde das Märtyrertum mit Hilfeleistungen gleichgestellt.
Bei dem Prozess handle es sich um einen Präzedenzfall und um keinen PR-Feldzug, wie von der Verteidigung behauptet worden sei. Die Staatsanwältin räumt zugleich ein, dass neben strafrechtlichen Argumenten auch Aspekte der Integration und der Sozialarbeit bei der Bewertung des Falls eine Rolle spielten.
Gruppenmoral des IS gestützt
Ahmed J. habe nicht bloss Sympathien für den IS gehegt – der entscheidende strafrechtliche Baustein sei die Kontaktaufnahme mit einem Mittelsmann an der türkisch-syrischen Grenze gewesen. Damit habe er den IS «psychisch unterstützt» und die «Gruppenmoral vor Ort gestärkt».
Ziel der Strafverfolgung in der Schweiz müsse es sein, jegliche Unterstützungshandlungen für terroristische Organisationen zu unterbinden, sagte die Staatsanwältin des Bundes.
Bei der Strafzumessung wirke sich zwar strafmildernd aus, dass die Ausreise vereitelt wurde und der Angeklagte an keinen Kampfhandlungen teilnahm. Allerdings habe der 26-Jährige auch eine «erhöhte kriminelle Energie» gezeigt: Denn er habe seine schwangere Freundin in der Schweiz zurück gelassen, so die Vertreterin der Bundesanwaltschaft.
Sie hielt deshalb eine bedingte Haftstrafe von zwei Jahren bei einer Probezeit von drei Jahren für angemessen.
SDA/woz
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