Bedingte Gefängnisstrafe nach tödlicher Blaufahrt
Ein 22-Jähriger erhält ein mildes Urteil für einen Unfall mit einem Todesopfer und einer Schwerverletzten. Die Staatsanwaltschaft war beeindruckt von der Reaktion des Todesfahrers.

«Es vergeht kein Tag, an dem ich nicht an den Unfall denke», sagte der 22-jährige Laufentaler gestern vor dem Baselbieter Strafgericht. Am frühen Sonntagmorgen vom 25. November 2011 war er mit seinem PS-starken Audi RS4 auf dem Heimweg mit zwei Kollegen. Eigentlich hatte er das Auto extra stehen gelassen und geplant, bei einer Kollegin zu übernachten, «weil ich wusste, dass ich trinken und kiffen würde», wie er sich erinnerte. Aber als er um halb fünf in der Früh einen Anruf von seinem Kumpel erhielt, stand er nochmals auf und holte diesen und eine weitere Kollegin in Zwingen von der «Hüttäzauber»-Party ab.