Verbot auf der KippeBasler Regierung geht beim Bettelverbot über die Bücher
Die Basler Regierung geht aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte davon aus, dass ein generelles Bettelverbot nicht umsetzbar ist. Nun will sie die rechtliche Zulässigkeit neu beurteilen.

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte will die Basler Regierung rechtlich zulässige Alternativen eines pauschalen Bettelverbots prüfen. Dem Grossen Rat, der die Wiedereinführung des Bettelverbots eingefordert hat, wird ein Zwischenbericht in Aussicht gestellt.
Der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am 19. Januar bei der Beurteilung eines Falls aus dem Kanton Genf das Bettelverbot als Verstoss gegen das Grundrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens bezeichnet. Die Regierung zieht den Schluss daraus, dass sich ein solches Verbot im Kanton Basel-Stadt nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbaren lässt, wie sie am Dienstag mitteilte.
Die Regierung wolle deshalb die rechtliche Zulässigkeit neu beurteilen und dem Grossen Rat im Frühling einen Zwischenbericht vorlegen. Das Kantonsparlament hatte im Dezember 2020 eine SVP-Motion zur Wiedereinführung des Bettelverbots im Übertretungsstrafgesetz an die Regierung überwiesen.
Die SVP Basel-Stadt hat nach der jüngsten Stellungnahme der Basler Regierung prompt ihre Haltung verdeutlicht. Man nehme zur Kenntnis, «dass der Regierungsrat entschieden hat, dass die Wiedereinführung des Bettelverbots angesichts eines noch nicht rechtskräftigen Urteils des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) aufgeschoben werden soll», so die SVP.
Sie zeigt sich «erstaunt» darüber, «da das Urteil weitergezogen werden kann und damit die Rechtskraft über eine lange Dauer hinweg – die Klage stammt aus dem Jahre 2011 – unklar bleibt.» Die SVP fordere, dass die Motion fristgerecht innert den geforderten sechs Monaten umgesetzt werde. Man werde andernfalls eine Volksinitiative lancieren.
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