Basler Polizeimitarbeiter wegen Amtsmissbrauchs verurteilt
Das Basler Strafgericht hat einen Sicherheitsassistenten der Kantonspolizei, der wegen Pro-Erdogan-Aktivitäten unter Spionageverdacht geraten war, wegen mehrfachem Amtsmissbrauchs verurteilt.

Der 38-jährige Türke Y.S. wurde am Montag zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 130 Franken verurteilt. Das Strafgericht halbierte damit jedoch die im vergangenen Sommer von der Staatsanwaltschaft per Strafbefehl verordnete Strafe. Es erliess ihm auch die damals verhängte Busse. Nur bei rund 50 bis 60 Abfragen liesse sich ein Amtsmissbrauch belegen, begründete der Strafgerichtspräsident.
Die missbräuchlichen Abfragen betrafen einerseits die Ex-Frau und Freundin des Verurteilten. Mit weiteren Abfragen in den polizeilichen und amtlichen Datenbanken wollte der Mann zudem einer Bekannten bei einer mutmasslichen Adoptionsnachforschung helfen. Mit dem Abfragen von persönlichkeitsrelevanten Daten hat der Mann gemäss Strafgericht seine Amtsgewalt missbraucht.
Bei allen übrigen der von der Staatsanwaltschaft im Strafbefehl erwähnten Abfragen von 870 Datensätzen über 162 Personen sei der Straftatbestand dagegen nicht erfüllt. Es könne nicht nachgewiesen werden, ob sich Y.S. durch das Abfragen einen unrechtmässigen Vorteil verschaffen habe oder dies beabsichtigt hatte. Dies sei «vollkommen spekulativ», sagte der Gerichtspräsident.
In einem Fall konnte die Verteidigung während des Prozesses zudem nachweisen, dass die Abfrage dienstlich geschehen war. Dies lässt gemäss Gericht «Zweifel aufkommen», ob die von der Staatsanwaltschaft eingereichte Liste zu den angeblich missbräuchlichen Abfragen verlässlich und richtig sei.
Genugtuung zugesprochen
Bei den Abfragen gebe es kein bestimmtes Muster. Rund ein Fünftel würden «dem Namen nach zu urteilen» türkischstämmige Personen betreffen. Unter den übrigen hat es gemäss Gerichtspräsident «jede Menge Schweizerinnen und Schweizer». Der ursprünglich von der Staatsanwaltschaft untersuchte Spionage-Vorwurf liesse sich damit nicht erhärten, bestätigte auch das Strafgericht.
Bei der Urteilsbegründung rüffelte der Gerichtspräsident auch die Staatsanwaltschaft. Diese trage eine Mitverantwortung am Vorwurf, dass Y.S. ein Spion sei. So habe sie etwa «unzählige Personen» angeschrieben, deren Daten vom Polizeimitarbeiter abgefragt worden waren.
Medien hätten den Mann im Weiteren vorschnell verurteilt und teils «reisserisch» berichtet. Das Gericht sprach ihm eine Genugtuung von 2000 Franken und einen Schadenersatz von 500 Franken zu. Von den Verfahrenskosten muss er rund einen Drittel übernehmen.
Im Visier des Nachrichtendienstes
Der Sicherheitsassistent war wegen seiner Pro-Erdogan-Aktivitäten ins Visier der Justiz und zuvor des Nachrichtendienstes des Bundes geraten. Der Mann wurde im April 2017 vorübergehend festgenommen, aber nach einem Tag wieder freigelassen, weil kein Haftgrund vorlag. Die Kantonspolizei Basel-Stadt stellte ihn vorerst frei.
Hinweise darauf, dass der türkische Staatsangehörige dem Amtsgeheimnis unterliegende Daten an Dritte weitergegeben hat oder einer nachrichtendienstlichen Tätigkeit nachgegangen ist, hatten sich im Strafverfahren nicht ergeben.
SDA/amu
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