Nach Gewaltexzessen im HafenarealBasler Polizei hält an heimlicher Überwachung fest
Die Polizei versucht, die Videokameras entlang der Uferstrasse mit Hinweisschildern zu legitimieren. Allerdings verrät sie die genauen Standorte nicht – was die Überwachungsgegner sauer macht.

Die Partymeile am Basler Hafenareal hat sich in den vergangenen Monaten einen schlechten Ruf erarbeitet. Jugendliche verprügelten sich, Männer belästigten Frauen sexuell. Die machtlose Polizei reagierte im Mai und installierte heimlich Videokameras entlang der Uferstrasse. Dies sehr zum Ärger von Parlamentariern, die einen Verstoss gegen das Datenschutzgesetz monierten. Dieses besagt, dass die Gefilmten auf die Kameras aufmerksam gemacht werden müssen und dass es für eine Videoüberwachung ein Reglement braucht.
Erst jetzt werden diese Bedingungen erfüllt. Die «bz Basel» berichtete am Donnerstag, dass das Reglement zur Videoüberwachung seit dieser Woche vorliege – heimlich online aufgeschaltet. Hier begründet die Basler Regierung den «Zweck» der Videoüberwachung im Hafen unter anderem damit, dass so auf dem «Brennpunkt» Hafenareal ein «präventiver Schutz vor Vandalismus und Gewaltdelikten» gewährleistet und Tathergänge aufgeklärt werden könnten. Grundsätzlich sieht das Reglement die ständige Überwachung von Freitag bis Sonntag vor. Bei Polizeieinsätzen können die Kameras auch unter der Woche eingeschaltet werden. Seit dieser Woche weisen an der Uferstrasse Schilder darauf hin, dass die Besucher des Hafenareals gefilmt werden können.
Regierung setzt sich über Parlamentsentscheide hinweg
Damit hat Polizeidirektorin Stephanie Eymann (LDP) die Überwachungsgegner aber nicht besänftigt. SP-Grossrat Christian von Wartburg findet, es reiche nicht, wenn es im Reglement heisse, dass die Kameras «erkennbar montiert» seien. Das Reglement müsste auch die genauen Standorte deklarieren. «Nur so kann jemand, der nicht gefilmt werden möchte, diesen Kameras ausweichen, und nur so haben sie auch einen möglichen präventiven Wert», sagt von Wartburg.
Die Regierung dürfte dagegenhalten, dass die Veröffentlichung der genauen Kamerastandorte dann umgangen werden dürfe, wenn «durch die Bekanntgabe die Zweckerreichung unmöglich wird», wie es in der Verordnung heisst. «Ich wüsste nicht, dass die Zweckerreichung unmöglich würde, wenn man angibt, wo die Kameras sind», meint hingegen Strafrechtler von Wartburg. «Im Gegenteil, nur dann besteht doch auch die Schutzwirkung.»
Ihm pflichtet Luca Urgese (FDP) bei. Auch er ärgert sich, dass die Kamerastandorte nicht deklariert sind. «Man weiss mittlerweile von der Praxis aus anderen Orten, dass die versteckten Videokameras die Sicherheit nicht erhöhen. Wie von Wartburg kritisiert auch Urgese darüber hinaus die Tatsache, dass die Videoüberwachung im öffentlichen Raum vom Grossen Rat schon zweimal abgelehnt worden sei. «Dass sich die Regierung einfach darüber hinwegsetzt, geht überhaupt nicht.»
Diese wird sich demnächst rechtfertigen müssen, denn es ist eine Interpellation des SP-Grossrats Mahir Kabakci hängig. Neben den datenschutzrechtlichen Bedenken äussert er auch seinen Unmut darüber, dass die «mehrmals geäusserte ablehnende Haltung» des Parlaments gegenüber Videoüberwachung von der aktuellen Polizeidirektorin nicht berücksichtigt worden ist.
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