Basler Polizei büsst gnadenlos
Die Polizei verteilt Parkbussen, die nach Ansicht eines Verkehrsjuristen unzulässig sind. Wer sich gegen eine solche Busse wehrt, wird jedoch noch viel härter bestraft.

Die Basler Behörden gehen knallhart gegen Autofahrer vor, die ihr Fahrzeug ausserhalb eines Parkfelds abstellen – und legen das Strassenverkehrsgesetz mitunter wohl strenger aus, als dies der Gesetzgeber einst vorgesehen hatte. Möglich macht dies Artikel 37 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG). Der besagt, dass «Fahrzeuge dort nicht aufgestellt oder angehalten werden dürfen, wo sie den Verkehr behindern oder gefährden können». Diese weitgefasste Formulierung lässt der Staatsanwaltschaft (Stawa) und den Gerichten viel Spielraum.