Basler Polizei ändert Bussenpraxis nicht
Trotz eines klaren Urteils des Basler Strafgerichts: Die Polizei büsst auch weiterhin dort, wo parkieren eigentlich erlaubt ist.

Der Entscheid des Basler Strafgerichts vom letzten Freitag war eindeutig: Die Bussenpraxis der Basler Polizei geht zu weit. In mehreren Fällen wurden ein vermeintlicher Parksünder freigesprochen nachdem die Polizei unzulässige Bussen verteilt hat.
Die Beamten dichteten einem Autofahrer unter anderem das Parkieren auf einem Radstreifen an, obwohl dieser abgedunkelt und damit aufgehoben war. Oder sie büssten an Stellen, an denen nach Gesetz das Parkieren erlaubt ist, beispielsweise an der Spiegelgasse oder am Auberg. In letzterem Fall hat das Strafgericht bereits 2011 rechtskräftig entschieden, dass dort Parkieren erlaubt und nicht verkehrsbehindernd sei. Seither hat die Polizei jedoch nicht dazugelernt und musste am letzten Freitag erneut eine Niederlage einstecken.
Polizei macht weiter wie bisher
Werden in Basel willkürlich Bussen ohne gesetzliche Grundlage verteilt? Kennen einzelne Verkehrspolizisten möglicherweise das Strassenverkehrsgesetz nur ungenügend? Diese Fragen wollte die BaZ in einem Inteview mit Bernhard Frey Jäggi, dem Chef der Basler Verkehrspolizei klären. Das Anliegen wurde jedoch abgelehnt.
Man wolle erst die schriftliche Begründung des jüngsten Urteils studieren, richtete Polizeisprecher Andreas Knuchel aus. Und er hält zudem fest: «Bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils gibt es für die Kantonspolizei keinen Anlass die Praxis zu ändern.» Damit geht das Büssen weiter.
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