Bashir bootet Südafrika aus und kehrt als Volskheld zurück
Ein südafrikanischer Richter hatte auf eigene Faust ein Exempel statuiert: Der Präsident des Sudan sollte nicht ausreisen. Doch es kam anders.

Der seit Jahren per Haftbefehl gesuchte sudanesische Präsident Omar al-Bashir bleibt frei. Der 71-jährige Staatschef setzte sich heute über ein gerichtliches Ausreiseverbot in Südafrika hinweg und kehrte in seine Heimat zurück. Dem Machthaber wird wegen des blutigen Konflikts in der Region Darfur Völkermord vorgeworfen. Der Internationale Strafgerichtshof verlangt seine Auslieferung.
Während ein Gericht in Pretoria noch über den Vollzug der vom Internationalen Strafgerichtshof (ICC) erlassenen Haftbefehle gegen al-Bashir verhandelte, hob die Präsidentenmaschine von einem Militärflughafen ab, wie die sudanesische Regierung mitteilte. Das Flugzeug mit dem Staatschef an Bord landete am Abend auf dem Flughafen der sudanesischen Hauptstadt. Al-Bashir trug bei seiner Ankunft ein traditionelles weisses Gewand, reckte bei Aussteigen seinen Gehstock in die Höhe und rief: «Gott ist der grösste.»
Er wurde unter grossem Applaus empfangen, wie die staatliche sudanesische Nachrichtenagentur Suna berichtete. Fernsehbilder zeigten, wie ihm die Menge zujubelte und sich mit Plakaten über den Internationalen Strafgerichtshof lustig machte. Nach Regierungsangaben war auch eine öffentliche Äusserung al-Bashirs geplant.
Anhörung dauerte noch an
Der wegen Kriegsverbrechen gesuchte Staatschef hatte in Johannesburg an einem Gipfel der Afrikanischen Union (AU) teilgenommen. Das Oberste Gericht in Pretoria hatte die südafrikanischen Behörden am Sonntag aufgerufen, al-Baschirs Ausreise vorerst zu verhindern, bis eine endgültige Entscheidung über eine mögliche Festnahme gefallen sei. Als dieser am Montag in sein Flugzeug stieg, dauerte die Anhörung in Pretoria aber noch an.
Der Internationale Strafgerichtshof hatte Südafrika zuvor ermahnt, die Haftbefehle gegen den sudanesischen Staatschef zu vollstrecken, falls dieser zum Treffen in Johannesburg anreisen sollte. Als ICC-Mitgliedstaat sei das Land dazu verpflichtet, den 71-Jährigen festzunehmen und auszuliefern.
Die südafrikanische Regierung war nach dem Abflug al-Bashirs nicht für eine Stellungnahme erreichbar. Die Regierung hatte zuvor jedoch argumentiert, al-Bashir stehe wegen der Teilnahme am Gipfeltreffen der AU Immunität zu.
Strafbefehl wegen Kriegsverbrechen in Darfur
Der Internationale Strafgerichtshof (ICC) hatte 2009 einen Haftbefehl gegen den 71-Jährigen erlassen, ihm werden Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der westsudanesischen Provinz Darfur vorgeworfen. 2010 folgte ein Haftbefehl wegen Völkermordes in Darfur, wo nach UNO-Angaben beim Vorgehen der Armee und verbündeter Milizen gegen Rebellengruppen seit 2003 mehr als 300'000 Menschen getötet wurden.
Die Europäische Union und die USA hatten Südafrika aufgefordert, den Haftbefehl umzusetzen und Bashir festzunehmen. Auch UNO-Generalsekretär Ban Ki-moon erklärte in Genf, vom ICC verhängte Haftbefehle müssten von allen Unterzeichnerstaaten ausgeführt werden. Die Autorität des ICC müsse respektiert werden.
Südafrika ist ein Unterzeichnerstaat des ICC-Statuts und damit verpflichtet, Bashir auf der Grundlage des Haftbefehls festzunehmen. Die vom Afrikanischen Nationalkongress (ANC) geführte Regierung in Pretoria verlangt inzwischen eine Überarbeitung des Statuts, um sicherzustellen, dass der ICC fair und unabhängig sei.
AFP/sda/pst/fal
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