Baselbieter FeuerwerksverbotGemeinden haben den Kanton stark unter Druck gesetzt – erfolgreich
Nachdem mehr als die Hälfte aller Baselbieter Gemeinden ein Feuerwerksverbot beschlossen hat, zieht der Kanton nun nach.

Jetzt also doch: Baselland verbietet ab sofort sämtliche Arten von Feuerwerk, Höhenfeuer und 1.-August-Feuer auf seinem Kantonsgebiet. Dies teilt der Kantonale Führungsstab am Donnerstagnachmittag mit.
Noch bis Mittwoch verteidigte ebenjener Führungsstab gegenüber dieser Zeitung die Haltung, es brauche kein flächendeckendes Feuerwerksverbot. Über Nacht nun der Meinungswechsel. Er ist mit wachsendem Druck aus den Gemeinden zu erklären. Immer mehr Flächen wurden auf der Karte des Baselbiets rot, je länger sich der Entscheidungsprozess im Hinblick auf den 1. August hinzog. Eine Gemeinde nach der anderen sprach ein Verbot aus.
Erwartete Niederschläge sind nicht eingetroffen, und die Lage auf dem Offenland hat sich verschärft.
Am Donnerstagmittag waren es bereits über fünfzig. Verschiedene Gemeinden kritisierten diesen Flickenteppich, der sich immer weiter über dem Baselbiet ausbreitete. Sie wünschten sich ein flächendeckendes Verbot. Ist der Kanton also eingeknickt?
«Nein. Wir haben immer gesagt, dass wir die Lage Ende Woche erneut beurteilen möchten, was wir nun auch getan haben», sagt Ueli Meier vom Amt für Wald beider Basel. Es gebe verschiedene Aspekte, die für den neuen Entscheid ausschlaggebend gewesen seien. Einerseits habe sich die Wetterlage zugespitzt: «Das bisschen Regen, das im unteren Baselbiet gefallen ist, ist bereits wieder verdunstet. Erwartete Niederschläge sind nicht eingetroffen, und die Lage auf dem Offenland hat sich verschärft. Dort haben wir das Problem, dass Feuerwerkskörper für die frisch geernteten Getreidefelder mit dem oben aufliegenden Stroh mittlerweile tatsächlich ein Risiko darstellen.»
«Es wäre schlicht nicht mehr kommunizierbar gewesen. Der Flickenteppich wäre zu unübersichtlich geworden.»
Nun hätte man – wie Anfang Woche angekündigt – ein zusätzliches Feuerwerksverbot fürs Offenland (Wiesen und Landwirtschaft) aussprechen können. Aber hier kommt ein weiterer Aspekt hinzu: «Es wäre schlicht nicht mehr kommunizierbar gewesen. Der Flickenteppich wäre zu unübersichtlich geworden», gibt Meier zu. Dazu kommt, dass solch ein Teilverbot «auch nicht mehr kontrollierbar gewesen wäre, das Offenland zu stark mit dem Siedlungsgebiet verwachsen ist. Für die Polizisten wäre es extrem mühsam gewesen, zu beurteilen, ob die Leute ihren Feuerwerkskörper nun zu nahe am Offenland oder gerade noch genügend weit weg gezündet hätten.»
Der Druck der Gemeinden spielte bei der Entscheidung also sehr wohl eine Rolle. Hätten sie sich nicht für die Verbote entschieden, wäre auch kein Flickenteppich entstanden. In abgeschwächter Form bleibt die Uneinigkeit auch bestehen. Es gibt nämlich Gemeinden, die jegliches Feuer – also nicht nur Feuerwerk – auf ihrem Gebiet verbieten. Davon sieht der Kanton ab. Er verbietet Feuer im Wald und am Waldrand. Auch dürfen keine brennenden Zigaretten weggeworfen werden. Im Hinblick auf mögliche Brände ist es der Bevölkerung ausserdem untersagt, Wasser aus Flüssen und Brunnen für ihren Eigengebrauch zu entnehmen.
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