Pariser Klimaabkommen im Baselbiet?Baselland stimmt über Klimaschutz ab
Die Baselbieter Stimmbevölkerung stimmt am 13. Februar 2022 darüber ab, ob die Ziele des Pariser Klimaabkommens in einem kantonalen Gesetz festgeschrieben werden sollen.

Zwei kantonale Vorlagen werden am 13. Februar 2022 zur Abstimmung kommen, wie die Baselbieter Regierung mitteilte. Zum einen wird über die Gesetzesinitiative zum Klimaschutz abgestimmt. Diese Initiative will die Ziele des Pariser Klimaabkommens in einem kantonalen Gesetz festschreiben. Der Landrat hat die Initiative zur Ablehnung empfohlen.
Zum anderen stimmt die Baselbieter Stimmbevölkerung darüber ab, ob auch unformulierte Initiativen eine Sammelfrist erhalten, wie es bei formulierten Initiativen schon der Fall ist.
Die Baselbieter Verfassung und das Gesetz sollen dahingehend geändert werden, dass jede unformulierte Initiative innerhalb von zwei Jahren zur Abstimmung kommen muss. Zudem wird der Zeitraum für eine Unterschriftensammlung auf maximal zweieinhalb Jahre begrenzt. Aktuell haben Initianten unbegrenzt viel Zeit, um die nötigen Unterschriften zu sammeln. Der Landrat hat empfohlen, der Teilrevision der Kantonsverfassung zuzustimmen.
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