Baselland spart auch auf dem Buckel der Senioren
Aus Spargründen will die Regierung bei Altersheimbewohnern den Vermögensverzehr auf 20 Prozent verdoppeln. Dies braucht das Vermögen der Heimbewohner schneller auf.

«Die von der Regierung vorgeschlagenen Sparmassnahmen sind die reinste Mogelpackung.» Ernst Dill wählt deutliche Worte, um die vier Vorlagen zum Sparpaket zu beschreiben, über die das Baselbiet am 17. Juni abstimmt. Und Dill ist wahrlich kein Linker. Der scheidende Gemeindepräsident von Lausen gehört der Bürgerlichen Vereinigung Lausen (BGL) an. «Der Kanton wälzt immer mehr Kosten auf die Gemeinden und die Steuerzahler ab», beschwert er sich.
Als Leiter des Alters- und Pflegeheims zum Gritt in Niederdorf liegen Dill die Senioren besonders am Herzen. Umso mehr stört es ihn, dass der Kanton in seiner Sparwut keine Rücksicht nimmt auf die älteste Generation der Gesellschaft. Gemeint ist insbesondere die im Entlastungsrahmengesetz enthaltene Massnahme, welche eine Anpassung der Ergänzungsleistungen zur AHV und IV vorsieht. Konkret soll im Baselbiet künftig der Vermögensverzehr bei Personen, die in einem Heim leben, von bisher zehn auf neu 20 Prozent des Reinvermögens erhöht werden – pro Jahr. In Basel-Stadt liegt der Vermögensverzehr bei 15 Prozent.
Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV kommen dort zum Tragen, wo Renten und Einkommen die minimalen Lebenskosten decken. Die Höhe der jährlichen Ergänzungsleistungen berechnet sich aus der Differenz zwischen den anerkannten Ausgaben und den anrechenbaren Einnahmen. Bei der Berechnung gibt es einen Unterschied zwischen anspruchsberechtigten Personen, die zu Hause wohnen, und Personen, die in einem Heim wohnen. Bei Letzteren wird das Vermögen anteilsmässig als Einnahme angerechnet. Diesen sogenannten Vermögensverzehr hat der Bund auf maximal 20 Prozent des Reinvermögens begrenzt.
Dieser Anpassung kann Dill nichts Gutes abgewinnen. «Es gibt keinen Anreiz mehr, fürs Alter zu sparen. Wer spart, wird bestraft», sagt der Gritt-Leiter. Rund ein Drittel der Heimbewohner seien Selbstzahler. Diese seien sehr wichtig, weil sie das System querfinanzieren und somit die Steuerzahler entlasten. Umso wichtiger sei es deshalb, für die Selbstzahler ein attraktives Angebot zu schaffen, damit sich diese nicht eine günstigere Alternative zum Heim suchen und zum Beispiel eine Pflegerin aus Osteuropa für zu Hause engagieren, sagt Dill. «Durch den höheren Vermögensverzehr wird die Abwanderung der Selbstzahler aus den Heimen beschleunigt, sodass es am Ende nur noch Ergänzungsleistungsbezüger hat. Das wiederum belastet die Steuerzahler.»
Vermögen wird aufgebraucht
Diese Massnahme treffe den Mittelstand, der ein Leben lang Steuern gezahlt und alle Pflichten gegenüber dem Staat erfüllt habe, kritisiert auch Hanspeter Tschopp, Leiter des Zentrums für Pflege und Betreuung Mülimatt in Sissach. Rechtlich sei zwar nichts gegen die Erhöhung einzuwenden, zumal sie bundesgesetzeskonform sei. Es sei dennoch widersprüchlich, dass sich die Regierung beim Vermögensverzehr nach dem Bundesgesetz richte, bei der Umsetzung der Pflegefinanzierung aber ebendieses missachte, so Tschopp.
Der Aufenthalt in einem Altersheim dauert im Schnitt dreieinhalb bis vier Jahre. Bei dieser Dauer gehe in jedem Fall ein grosser Teil des Vermögens verloren, sagt Tschopp. Doch mit der Erhöhung von bisher zehn auf 20 Prozent des Vermögensverzehrs bleibe am Ende nichts mehr übrig. Wer kein Kapital, aber zum Beispiel eine Liegenschaft besitze, sei gezwungen, diese zu verkaufen, um an Geld zu kommen. «Und wir wissen, wie schwierig es heute ist, ein Haus zu verkaufen», sagt Tschopp.
Andi Meyer, Geschäftsführer des Verbands Baselbieter Alters-, Pflege- und Betreuungseinrichtungen (BAP), bedauert die geplante Änderung ebenfalls. «Schade, wir hatten im Kanton bisher eine gute Lösung für Altersheimbewohner. Doch es wird immer mehr abgebaut.» Erstaunlich findet Meyer, dass diese Massnahme bisher keine Reaktionen ausgelöst hat. «Senioren haben im Gegensatz zu Schülern eben keine Lobby», kommentiert Tschopp. Zudem sei das BAP im Vorfeld nicht über die Vorlage informiert worden. «Wir wurden auch nicht zur Vernehmlassung begrüsst», so Meyer. Das BAP sei zufällig auf die Vorlage gestossen und habe darauf alle Verbandsmitglieder informiert.
«Das ist nur eine Polemik»
Finanzdirektor Adrian Ballmer (FDP) lässt die Kritik kalt: «Das ist nur eine Polemik.» Er verweist auf das Drei-Säulen-Prinzip, das zum Ziel hat, den gewohnten Lebensstandard im Alter zu sichern. «Die dritte Säule ist nicht dazu da, um den Erben etwas zu hinterlassen», sagt Ballmer. Ausserdem habe Baselland im schweizweiten Vergleich eine Luxusvariante gehabt.
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