Freedom Day in der RegionJetzt doch noch – Sperrstunde an Basler Fasnacht fällt
Die Nordwestschweizer Kantone folgen dem Bundesrat und lockern die Corona-Massnahmen im grossen Stil. Auch die Maskenpflicht an Schulen wird aufgehoben.

Nach dem Bundesrat haben die Regierungen der Nordwestschweizer Kantone am Mittwoch über das weitere Vorgehen betreffend der Corona-Lockerungen informiert. So lockern die Kantone:
Basel-Stadt
Der Kanton Basel-Stadt erlaubt ab sofort wieder öffentliche Veranstaltungen ohne Auflagen. Neu dürfen Restaurants, Beherbergungsbetriebe und Cliquen-Keller durchgehend während der ganzen Fasnacht geöffnet sein. Cliquen-Keller dürfen auch Nicht-Mitglieder bewirten. Der bisherige Fasnachtsplan der Regierung sah eine Sperrstunde zwischen 1 und 5 Uhr morgens für die Gastro und den Zugang zu Cliquen-Kellern ausschliesslich für Mitglieder vor.
Von Extratrams und Extrazügen während der «drey scheenschte Dääg» will die Regierung nach wie vor nichts wissen; zumindest ist in ihrem Communiqué vom Mittwochabend davon nicht die Rede.
In Schulen, Tagesstrukturen, Kindertagesstätten und Spielgruppen entfällt ab sofort die Maskentragpflicht. Die Teilnahme an den repetitiven Tests in den Schulen ist per sofort freiwillig. Anders sieht es bei Institutionen der Behindertenhilfe sowie der Spitex aus: Dort gilt weiterhin, ebenso wie in Spitälern und Alters- und Pflegeheimen, eine Maskentragpflicht für Mitarbeitende und Besuchende.
Spitäler, Alters- und Pflegeheime sowie Institutionen der Behindertenhilfe können den Zugang zu ihren Arealen und Innenräumen weiterhin auf Besuchende ab 16 Jahren mit einem Covid-Zertifikat oder einer vergleichbaren Bescheinigung beschränken. Diese Massnahmen gelten gemäss Mitteilung der Regierung bis Ende März 2022.
Basel-Landschaft
Die Baselbieter Regierung erlaubt den Gemeinden, eine Fasnacht ohne Einschränkungen durchzuführen. Es liegt nun an den Gemeinden, zu entscheiden, in welchem Rahmen sie ihre Fasnacht durchführen wollen.
Auch das Baselbiet hebt die Maskenpflicht an den Schulen auf. Die repetitiven Massentests im Rahmen des Programms «Breites Testen Baselland» werden bis zum 31. März weitergeführt. Eine Teilnahme ist freiwillig, wird aber empfohlen. Die Einschränkungen des Besuchsrechts in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen sowie in Einrichtungen der Behindertenhilfe werden per Donnerstag aufgehoben. Die Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen und Einrichtungen der Behindertenhilfe gilt weiterhin.
Aargau und Solothurn
Auch die Aargauer Regierung begrüsst den Entscheid des Bundesrates, die Corona-Massnahmen weitgehend aufzuheben. Der Regierungsrat passt die kantonale Covid-Verordnung an und hebt unter anderem die Meldepflicht für Veranstaltungen ab 300 Personen auf. Die Maskenpflicht im Aargau gilt auch für Besucherinnen, Besucher und Mitarbeitende von Betreuungseinrichtungen und Leistungserbringer wie etwa der Spitex.
Gesundheits- und Betreuungseinrichtungen seien, wie vom Bund kommuniziert, verpflichtet, ihren Mitarbeitenden weiterhin zweimal pro Woche die Teilnahme an kostenlosen Tests anzubieten.
Im Kanton Solothurn hat die Regierung die Schutzmassnahmen schon vor rund zwei Wochen gelockert. Bereits am 7. Februar wurde etwa die Maskenpflicht an den Schulen aufgehoben. Die neuen Entscheide des Bundes trägt der Regierungsrat mit.
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