Versenkte Frauenleiche im ThunerseeBaselbieter wegen Mordes angeklagt
Der mutmassliche Täter soll eine 31-jährige DJane stranguliert haben. Opfer und Täter stammen beide aus dem Baselbiet.

Der grausige Fund schockierte die Schweiz: Am 17. Januar 2021 entdeckten Taucher einen leblosen Körper bei Gunten am Thunersee. Sie verständigten die Berner Kantonspolizei, die kurz darauf eine Frauenleiche aus dem See barg – zusammen mit einem gestohlenen Sockel. Im Laufe der Ermittlungen konnte die Frau als eine 31-jährige Baselbieterin identifiziert werden. Nun hat die Staatsanwaltschaft Oberland in diesem Zusammenhang einen heute 37-jährigen Schweizer angeklagt. Er muss sich unter anderem wegen Mordes und Störung des Totenfriedens verantworten. Zudem stellte sich heraus: Nicht nur das Opfer, sondern auch der Täter stammt aus dem Kanton Basel-Landschaft.
Der Mann soll sich einen Tag vor dem Entdecken der Leiche mit dem späteren Opfer getroffen haben. Dabei habe er der Frau Verletzungen zugefügt und sie schliesslich stranguliert, bis sie verstarb, schreiben Staatsanwaltschaft und Kantonspolizei in einer Medienmitteilung vom Mittwoch. Den leblosen Körper habe er darauf im Auto zum Thunersee gefahren und dort mit einem Gewicht beschwert im See versenkt. Christof Scheurer, Informationsbeauftragter der Staatsanwaltschaft, sagt auf Anfrage: «Der Angeklagte spricht von einem Unfall, auf den er panisch reagiert habe.» Wo genau die Frau getötet wurde, ist nach wie vor unklar.

In einem aussergewöhnlichen Zeugenaufruf hatten die Behörden wenige Tage nach dem Leichenfund Bilder der Tattoos der Frau veröffentlicht. Dank Zeugenaussagen war bald klar: Beim Opfer handelte es sich um eine 31-jährige DJane aus dem Baselbiet. Sie soll an Techno- und Goa-Partys aufgelegt haben.
Der mutmassliche Täter stamme «aus ihrem Umfeld», so die Ermittler. Der damals noch 36-Jährige war keine zwei Wochen nach der Tat aufgrund eines «dringenden Tatverdachts» festgenommen worden. Die «Volksstimme» vermutet aufgrund eigener Recherchen, dass es sich um den Ex-Freund des Opfers handle.
Der Beschuldigte befindet sich seit dem 18. Mai im vorzeitigen Strafvollzug, ein Gerichtstermin steht no ch nicht fest. Bis zu einer Verurteilung gilt für ihn die Unschuldsvermutung.
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