Baselbieter Regierung will weitere Steuern senken
Im Baselbiet soll die Erbschafts- und Schenkungssteuer vereinfacht und für alle Steuerklassen gemildert werden. Die Steuerausfälle dürften rund 10 Mio. Franken betragen. Die Regierung hat dem Landrat dazu eine Vorlage überwiesen.
Die Revisionsziele erreichen will die Regierung mit Massnahmen wie der Einführung proportionaler Steuersätze, neuen Freibeträgen und der Neuordnung der Steuerklassen. So sollen die bestehenden sechs Steuerklassen in vier Klassen zusammengefasst und teils neu definiert werden, wie die Regierung am Dienstag mitteilte.
Neuregelungen schlägt die Regierung für Stief- und Pflegekinder sowie für Konkubinatspaare vor. Diese berücksichtigen laut der Regierung die bisherige Praxis der kantonalen Taxationskommission und sehen im Falle langfristiger Stief- und Pflegekindsverhältnisse eine vollständige Steuerbefreiung wie bei eigenen Nachkommen vor.
Konkubinatspaare einbezogen
Eltern sowie Stief- und Pflegekinder sollen der günstigsten Steuerklasse von 7,5 Prozent mit einem Freibetrag von 50 000 Franken zugewiesen werden. In die nächste Steuerklasse von 15 Prozent mit einem Freibetrag von 30 000 Franken sollen Geschwister, Grosseltern sowie Schwieger- und Stiefeltern fallen.
Neu sollen dieser Klasse aber auch Konkubinatspaare zugeteilt werden, die seit mindestens fünf Jahren in einer häuslichen Gemeinschaft leben. Für weitere Verwandte wie Tanten, Onkel, Nichten, Neffen, Cousins und Cousinen sollen eine Steuer von 22,5 Prozent und ein Freibetrag von 20 000 Franken gelten.
Alle übrigen Vermögensempfänger sollen mit einer Steuer von 30 Prozent belastet werden; abgezogen werden kann dann ein Freibetrag von 10 000 Franken. Bisher habe die Belastung demgegenüber gegen 44 Prozent betragen, sodass die Kombination von proportionalen Sätzen und Freibeträgen zu einer Senkung führe, heisst es weiter.
Privileg für Firmennachfolge
Weiter will die Regierung mit einer besonderen Regelung die Unternehmensnachfolge bevorzugen: Wird ein ganzes Unternehmen oder ein Geschäftsvermögen an jemanden übergeben, der das Unternehmen oder die unternehmerische Tätigkeit weiterführt, soll die sonst übliche Steuer um die Hälfte gesenkt werden.
Steuerfrei bleiben soll zudem Vermögen, das verstorbene Nachkommen ihren Eltern hinterlassen, soweit die Eltern dieses den betreffenden Nachkommen in den letzten fünf Jahren vor deren Tod geschenkt hatten. Ebenfalls steuerfrei bleiben soll Hausrat aus einem gemeinsamen Haushalt von Erblasser und Erben.
Steuerausfälle von 10 Millionen
Laut Auskunft der Steuerverwaltung geht die Regierungsvorlage von Steuerausfällen von 9,5 Mio. bis rund 10 Mio. Fr. aus. Anders als bei der Senkung der Einkommens- und der Unternehmenssteuern in den letzten Jahren seien aber die Gemeinden von den Auswirkungen nicht mitbetroffen.
Mit der Revision des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes will die Regierung die «Erhaltung und Förderung der Standortattraktivität» erreichen. Zudem sollen die Verständlichkeit für die Betroffenen erhöht und regelmässig auftretende Probleme, die bisher als Einzelfälle zu lösen sind, allgemein geregelt werden.
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