Aufbereiten statt deponierenBaselbieter Regierung will den Bauschutt reduzieren
Eine Lenkungsabgabe soll bewirken, dass die Wiederaufbereitung wettbewerbsfähig wird.

Rund eine Million Tonnen an Bauabfällen – unverschmutztes Aushubmaterial und inerte Baustoffe – aus der Region Basel fallen jährlich auf den Deponien des Kantons Baselland an. Das führt dazu, dass die bestehenden Deponien wie etwa die Höli in Liestal wesentlich schneller als geplant voll werden und der Druck, neue Deponiestandorte zu finden, permanent steigt. Diesen Druck will die Baselbieter Regierung nun mildern, indem sie Massnahmen vorschlägt, die zu einer Reduktion der Bauschuttmenge um ein knappes Drittel auf 700’000 Tonnen führen sollen.
In seiner am Mittwoch in die Vernehmlassung geschickten Vorlage «Massnahmenpaket zur Förderung des Baustoffkreislaufes Regio Basel» schlägt der Regierungsrat dem Landrat im Wesentlichen drei Massnahmen vor. So sollen Rückbauten einer generellen Bewilligungspflicht unterstellt werden. Um die Aufbereitung von Bauabfällen zu Recycling-Baustoffen wettbewerbsfähig zu machen, wird eine Lenkungsabgabe in der Grössenordnung von maximal 50 Franken pro Tonne Deponiegut vorgeschlagen. Und schliesslich will der Kanton mittels einer Selbstverpflichtung zum Einsatz von Recycling-Baustoffen im Hoch- und Tiefbau mit gutem Beispiel vorangehen. Zum Vollzug ist eine neue Fachstelle Baustoffkreislauf im Amt für Umwelt und Energie vorgesehen.
Die Vorlage des Regierungsrates wurde im Juni dieses Jahres durch den Landrat initiiert. Dieser hat sich in einer Anpassung des Kantonalen Richtplans zu diesen Massnahmen bekannt. Zur Realisierung derselben sind Anpassungen beim kantonalen Raumplanungs- und Baugesetz und beim Umweltschutzgesetz notwendig. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 12. Februar 2021.
Bauen wird teurer
Um wie viel sich das Bauen durch die neuen Massnahmen verteuern wird, konnte die Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD) noch nicht beziffern. Die Bewilligungsgebühren seien bezogen auf die Gesamtkosten des Bauvorhabens aber vernachlässigbar. «Und durch die jährliche Überprüfung der Lenkungswirkung und die Festlegung der Höhe der Lenkungsabgabe durch den Regierungsrat ist sichergestellt, dass die Lenkung nur im erforderlichen Mass und nach dem Grundsatz ‹So wenig wie möglich, so viel wie nötig› erfolgt», sagt BUD-Mediensprecherin Andrea Bürki.
Weniger zuversichtlich ist Markus Meier, Direktor des Hauseigentümerverbandes Schweiz und SVP-Landrat. Ihm ist nicht nur die Lenkungsabgabe an sich nicht sympathisch, sondern ihn stört insbesondere der Umstand, dass die so eingenommenen Mittel in die Wasserkassen der Gemeinden fliessen und für günstigere Abwassergebühren sorgen sollen. «Wo ist da der Zusammenhang?», fragt Meier. Zudem bestehe das potenzielle Risiko, «dass ein grosser Teil der Gebührenfranken in der Administration versinkt».
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