Baselbieter Regierung holt Rat bei Rechtsprofessor
In der Baselbieter Honorar-Affäre hat die Regierung den emeritierten Rechtsprofessor Enrico Riva damit beauftragt, allfällige Rückforderungsansprüche des Kantons zu prüfen. Basis ist der Bericht der Finanzkontrolle.

Gemäss einem Ende 2013 publizierten Bericht der Finanzkontrolle dürften dem Kanton seit 2008 wegen unkorrekter Abrechnungen von Mandatshonoraren durch Regierungsmitglieder und Staatsangestellte mindestens 320'000 Franken entgangen sein. Es geht dabei um Entschädigungszahlungen von Unternehmen und Institutionen, an denen der Kanton Baselland beteiligt ist.
Riva, der an der Uni Basel gelehrt hatte, solle Entschädigungen, Sitzungsgelder und Spesen unter die Lupe nehmen, wie die Baselbieter Regierung am Dienstag mitteilte. Für allfällige Rückforderungen solle er kantonales Recht, Bundesgerichtspraxis sowie Gepflogenheiten vergleichbarer Kantone berücksichtigen.
Bereits im Dezember hatte die Regierung vorsorglich Strafanzeige eingereicht, um abzuklären, ob allenfalls strafrechtliche Tatbestände vorliegen. Es gelte jedoch die Unschuldsvermutung, hielt sie damals fest.
SDA/jg
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