Millionen für neues GesetzBaselbieter Landrat stärkt Behindertenrechte
Das Parlament hat das Rahmengesetz von Regierungsrätin Monica Gschwind (FDP) abgesegnet. Baselland wäre einer der ersten Kantone, der die Rechte von Menschen mit Behinderung gesetzlich regelt.

Im Baselbiet sollen Menschen mit Behinderung künftig vor Benachteiligungen geschützt werden, Zugang zu allen Lebensbereichen erhalten und selbstbestimmter leben können. Am Donnerstag hat im Landrat die erste Lesung des neuen Rahmengesetzes von Regierungsrätin Monica Gschwind (FDP), Vorsteherin der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion, stattgefunden. Sie findet: «Die Ansprüche von Menschen mit Behinderung gehören zu den Menschenrechten – ohne Wenn und Aber.»
Zurückzuführen sind diese Bestrebungen auf die Verfassungsinitiative «Für eine kantonale Behindertengleichstellung», die bereits 2017 lanciert worden ist. Die Regierung findet jedoch, dass keine Verfassungsänderung nötig sei. «Wir anerkennen die Forderung der Initiative vollumfänglich, aber es gibt schon übergeordnete Gesetze, die Behindertenrechte regeln», erläuterte Gschwind. Deswegen wurde in den vergangenen Jahren ein Gegenvorschlag, das Baselbieter Behindertenrechtegesetz (BRG), erarbeitet, der vom Landrat jetzt abgesegnet wurde.
Umsetzung auf vier Träger aufgeteilt
Bereits seit 2018 untersuchte der Regierungsrat die gesetzlichen Grundlagen, um ein Fundament zu schaffen, auf dem konkrete Massnahmen aufgebaut werden können. «Wir wollen die Anpassungen etappenweise vornehmen», sagte die Bildungsdirektorin. Neben einem Benachteiligungsverbot sollen Menschen mit Behinderung etwa ein Recht auf den Zugang zu allen Lebensbereichen haben. Dazu gehören etwa Gebärdendolmetscher, personenfreundlichere Websites oder bauliche Massnahmen wie Rampen.
Gschwind betont im Landrat indes, dass die Verhältnismässigkeit stets gewahrt werden sollte. Zum Beispiel müsse ein Restaurant seine Speisekarte nicht in Blindenschrift anbieten. Die vier Instanzen – Kanton, Gemeinden, Träger öffentlicher Aufgaben und Anbieter öffentlicher Leistungen – sollen diese Vorgaben in Zukunft umzusetzen. Das BRG soll 2024 in Kraft treten. «Wir wären einer der ersten Kantone, der das Recht von Menschen mit Behinderung auf Gesetzesstufe regelt», sagte Gschwind.
Ausgang vom Initiativkomitee abhängig
Dafür rechnet der Regierungsrat mit Ausgaben von 142’000 Franken für die Jahre 2024 und 2025 und wiederkehrenden Ausgaben ab dem Jahr 2024 von 2,6 Millionen Franken – etwa ist eine Anlaufstelle für Behindertenrechte vorgesehen. In der ersten Lesung segnete der Landrat zudem auch das Fahrdienstgesetz ab, das im Zuge des neuen BRG ebenfalls angepasst werden soll. Dabei sollen Fahrten für Personen mit Mobilitätseinschränkungen künftig vom Kanton subventioniert werden.
Noch offen ist das Vorgehen des Initiativkomitees. Wird es wegen des Gegenvorschlags seine Initiative zurückziehen? «Auf Nachfrage der Kommission hat das Komitee dargelegt, dass die Chance besteht, dass die Initiative zurückgezogen wird», sagte Pascal Ryf (Mitte), Präsident der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission. Dies jedoch nur, wenn der Landrat das Gesetz mit dem notwendigen 4/5-Mehr beschliesse und die Vorlage nicht verschlechtere. Die Initianten haben noch keinen Beschluss gefällt – falls sie an der Initiative festhalten, würde voraussichtlich im Sommer darüber abgestimmt.
Doch wahrscheinlicher ist, dass das Parlament ihren Forderungen folgt und sie den Gegenvorschlag akzeptieren. Die zweite Lesung findet in zwei Wochen statt.
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