Uneinigkeit bei der Auskunftspflicht für Mieten
Die Basler Regierung will, dass Mieter über den früheren Mietzins aufgeklärt werden. Für die Baselbieter bedeutet das nur noch mehr Bürokratie.

Die Dreieinhalb-Zimmer-Wohnung, die derzeit am Steinweg 1 in Aesch ausgeschrieben ist, wirkt vielversprechend: moderne Küche, gemütliches Wohnzimmer, grosszügiger Balkon. Doch ist die Monatsmiete von 2330 Franken (inklusive Nebenkosten) gerechtfertigt? Oder riskiere ich, einen viel höheren Preis zu bezahlen als der Vormieter, weil der Vermieter eine Mietzinserhöhung vorgenommen hat?