Milderes Urteil für Fährimaa
Das Appellationsgericht setzt das Strafmas von acht Monaten Gefängnis auf eine Geldstrafe herunter. Der Fährimaa der Münsterfähre hatte 2008 einen Schwimmer verletzt.

Auf der Münsterfähre ereignete sich vor knapp vier Jahren die fatale Auseinandersetzung.
Elena Monti
Der Fährimaa der Münsterfähre hat vor dem Appellationsgericht einen Teilerfolg erwirkt. Im Januar 2011 hatte ihn das Strafgericht Basel-Stadt wegen einfacher Körperverletzung mit einem gefährlichen Gegenstand und Nötigung zu acht Monaten Gefängnis bedingt verurteilt. Zudem sollte er neben Schadenersatz noch 3000 Franken Genugtuung bezahlen.