Der Kran war überladen
Im November 2009 stürzte ein Pneukran auf das ehemalige Basler Frauenspital. Nun ist klar, dass der Kranführer elementare Sicherheitsvorschriften ignoriert hat.
Der Pneukran war im November 2009 auf das Gebäude des ehemaligen Basler Frauenspitals gekippt, als er auf der damaligen Baustelle des neuen Universitätskinderspitals zum Abbau eines Baukrans eingesetzt wurde. Die Staatsanwaltschaft hat nun gegen den Kranführer einen Strafbefehl erlassen. Da keine Einsprache erhoben wurde, sei dieser rechtskräftig, teilte die Behörde am Dienstag mit.
Die Ermittlungen der Kriminalpolizei hatten zuvor ergeben, dass der Kranführer am Morgen des 24. November 2009 den fast 14 Tonnen schweren Ausleger des Baukrans an den Haken seines Pneukrans genommen hatte. Die Tragfähigkeit des Pneukrans in dessen damaliger Position habe jedoch nur 12 Tonnen betragen.
Warnsignal ausgeschaltet
Der Pneukran habe zwar die Überlast angezeigt, der Kranführer habe jedoch das Warn- und Sicherheitssystem ausgeschaltet und die Arbeit weitergeführt. Darauf verlor der Pneukran beim Manövrieren mit ausgeschaltetem Sicherheitssystem seine Bodenstabilität. Sein Ausleger schlug auf das Dach und die Fassade eines Spital-Altbaus.
Verletzt wurde dabei eine Spitalangestellte, die sich zufällig in einem vom Ausleger getroffenen Raum aufgehalten hatte. An den Gebäulichkeiten entstanden laut der Basler Staatsanwaltschaft Sachschäden von etwa 750'000 Franken. Zudem wurden mehrere Autos und der Pneukran selbst beschädigt.
Der Strafbefehl gegen den Kranführer erging wegen fahrlässiger Gefährdung durch Beseitigung oder Nichtanbringung von Sicherheitsvorrichtungen. Der Mann erhielt ausser der Busse eine bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen.
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch