Bei wichtigen Fragen gilt das Amtsgeheimnis
Die Steuerverwaltung rechtfertigt das Vorgehen bei der Neuberechnung des Eigenmietwertes. Der Kanton rechnet mit zusätzlichen Einnahmen von rund 15 Millionen Franken.

Eine Stockwerkeigentümerin aus dem Postleitkreis 4054 erhielt kurz vor den Sommerferien Post von der Steuerverwaltung. Ärger und Erstaunen mischten sich, als sie las, dass die Finanzverwaltung unter Regierungsrätin Eva Herzog (SP) von ihr künftig mehr Geld will. Grund: Der Eigenmietwert wurde neu berechnet.