Appellationsgericht sagt Nein zu Strafen für Sans-Papiers
Es ist ein wegweisendes Urteil für Migranten ohne geregelten Aufenthaltsstatus in Basel. Der Rekurs der Staatsanwaltschaft wurde abgewiesen.

Es ist ein wichtiges Urteil für die Schweiz: Wenn Sans-Papiers ein Härtefallgesuch stellen und die Betroffenen danach legal in der Schweiz sind, sollen sie nicht noch bestraft werden. Das hat das Appellationsgericht am Freitag entschieden.
Die Sache war Folgende: Eine Frau in den Fünfzigern, eine sogenannte Sans-Papiers, hatte im Jahr 2016 beim Kanton Basel-Stadt ein Härtefallgesuch gestellt. Sie wollte nach vierzehn Jahren in der Schweiz ihren Aufenthalt legalisieren, und diesem Anliegen wurde auch entsprochen.