«Am Leben der Leute vorbeigeplant»
Die Anwohner des Nadelbergs erhalten eine Zufahrtsbewilligung, jene im Imbergässlein nicht. Da das Imbergässlein eine Füssgängerzone ist, darf dahin nicht mit dem Auto gefahren werden – in eine Gasse.

Markus Schippenthaler* ist erzürnt: «Da werde ich also von den Behörden bestraft, weil ich in der autofreien Zone wohne.» Schippenthaler, der selber kein Auto besitzt, hat kurz vor der Fasnacht an die Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt eine E-Mail geschickt und erklärt, dass seine Cousine seine Katzen mit dem Auto am Samstag oder Sonntag ins Fasnachtsexil fahren müsse. Er wollte daher wissen, wie er hierfür zu einer Bewilligung käme. Beim Amt antwortete man ihm, dass er den Transport der lärmempfindlichen Tiere nur von Montag bis Freitag zwischen 5 und 11 Uhr morgens durchführen dürfe. Da lupfte es Schippenthaler, der zu dieser vorgeschlagenen Zeit jeweils arbeiten muss, den Hut und er schrieb zurück: «Da müssen jetzt drei Personen Freistunden (Zeit und Geld!) für diese Aktion opfern? Wenn ich mir aber ein Taxi bestelle, dann gehts?»