Baselland droht Kündigungswelle
Für Staatsangestellte über 60 ist es lukrativ, bis Ende Jahr frühzeitig in Rente zu gehen. Nach der geplanten PK-Sanierung, ist die Übergangsregelung für Frühpensionierte deutlich schlechter. Jetzt sorgte ein Brief des Bildungsdirektors für Verwirrung unter Lehrern.

Eine E-Mail von Bildungsdirektor Urs Wüthrich löste Anfang dieser Woche bei der Lehrerschaft Aufregung aus. Inhalt: Die Lehrpersonen im Alter von 60 und älter müssten bis Ende April kündigen, falls sie noch von der grosszügigen Frühpensionierungsregelung des Kantons profitieren wollen. «Das Schreiben hat für einige Verunsicherung gesorgt», sagt Adrian Hofer, Schulleiter an der Primarschule Reinach. Zwar habe das Lehrpersonal gewusst, dass man in diesem Jahr kündigen muss, um noch nach altem Recht in Rente gehen zu können. Doch nun sei nicht mehr klar gewesen, ob über 60-jährige Lehrpersonen auch auf Ende Dezember kündigen können.