Zwischen Abschottung und Nähe
«Geöffnet bleiben die Verwaltungen», teilt der Bundesrat mit. Das wird von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich interpretiert.

Bei der Ankündigung der letzten Verschärfungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zählte der Bundesrat auf, was alles offen bleiben soll: die Lebensmittelversorger, die Gesundheitseinrichtungen. Dann auch die für die Grundversorgung wichtigen Einrichtungen – von den Betriebskantinen über die Apotheken und Tankstellen bis hin zu den Banken, Poststellen und öffentlichen Verwaltungen.