Über 13 Millionen für KulturschaffendeBasel zahlt Taggelder, Baselland eine Ausfallentschädigung
Die Kantone haben eine unterschiedliche Herangehensweise, doch sie sind sich einig: Die Kulturbranche ist auf ihre Unterstützung angewiesen. Das ist der Plan.

Die Restriktionen der Pandemie haben die Kulturschaffenden über Monate hart getroffen. Da aktuell kaum kulturelle Veranstaltungen geplant werden, ist es für Kulturschaffende schwer oder gar nicht möglich, einen Erwerbsausfall aufgrund einer Absage nachzuweisen. Am Mittwoch haben nun beide Basel ihre Unterstützungsmassnahmen der Branche bekannt gegeben. Das Baselbiet will Künstlern und Kulturarbeitenden Ausfallentschädigung zukommen lassen, der Stadtkanton greift diesen mit Taggeldern unter die Arme.
Basel-Stadt teilt am Mittwoch mit, der Regierungsrat habe die Ausrichtung von Taggeldern zur Existenzsicherung von Kulturschaffenden in der Höhe von gesamthaft maximal sechs Millionen Franken bewilligt. Das «Basler Modell» zur Unterstützung von Kulturschaffenden in der Corona-Krise sei sowohl für die Antragstellenden als auch für die Verwaltung weniger aufwendig als die Bundesregelung.
Ausserdem schliesse das neue Modell neben selbstständig erwerbenden auch freie Kulturschaffende mit häufig wechselnden Kurzzeitanstellungen mit ein, die bisher durch die Maschen der Hilfsmassnahmen gefallen seien. Vorgesehen seien Taggelder für den Zeitraum November 2020 bis April 2021, in dem die Kulturschaffenden aufgrund der behördlich verordneten Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus an der Berufsausübung gehindert seien.
Ziel der temporären Existenzsicherung für Kulturschaffende sei es, eine nachhaltige Schädigung der Basler Kulturlandschaft zu verhindern und die kulturelle Vielfalt zu sichern. Dazu Regierungspräsident Beat Jans: «Die Abwicklung der Bundeshilfen dauert zu lange, und viele Kulturschaffende sind von diesen Hilfen ausgeschlossen. Deren wirtschaftliche Existenz ist aber bedroht. Das Basler Modell bietet diesen Menschen rasche Hilfe.»
7,5 Millionen vom Landkanton
Auch das Baselbiet möchte seiner Kulturbranche unter die Arme greifen: Ab sofort können Kulturschaffende in Baselland wieder Ausfallentschädigungen für abgesagte und verschobene Veranstaltungen beantragen, gibt der Kanton am Mittwoch bekannt.
Aufgrund der behördlichen Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie wurden vielerorts kaum mehr Veranstaltungen geplant. Deshalb haben Kulturschaffende im Baselbiet neu die Möglichkeit, Erwerbsausfälle anhand der Vorjahre zu plausibilisieren, heisst es.
Eingabefrist für Ausfälle von Kulturschaffenden zwischen November 2020 und Januar 2021 sei der 28. Februar dieses Jahres. Kulturunternehmen erhalten wie bisher Finanzhilfen für den finanziellen Schaden, der aus der Absage, Verschiebung oder eingeschränkten Durchführung von Veranstaltungen und Projekten oder aufgrund betrieblicher Einschränkungen infolge der Umsetzung staatlicher Massnahmen entstehe.
Für die Entschädigung von Ausfällen im November und Dezember 2020 stehen im Kanton Basel-Landschaft 1,9 Millionen Franken und für dieses Jahr 5,6 Millionen Franken zur Verfügung. Die Ausfallentschädigungen werden je zur Hälfte von Kanton und Bund finanziert. Anspruchsberechtigt für Ausfallentschädigungen seien nur Personen und Unternehmen, die zu mindestens 50 Prozent im Kulturbereich tätig seien.
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