Basel plant ein «Bedrohungsmanagement» zur Verhinderung von Gewalt
Die Revision des Polizeigesetzes soll mehr Prävention und eine bessere Zusammenarbeit zwischen Behörden erlauben.

Wer bei den Behörden durch sein Verhalten den Verdacht erweckt, er könnte – sei es wegen eines privaten Konflikts oder eines Streits mit einer staatlichen Instanz – demnächst ausflippen und gezielte, schwere Gewalt anwenden, soll in Basel-Stadt ins Visier einer neuen Behörde geraten.
Diese «Fachstelle für Bedrohungsmanagement» soll einen rein präventiven Ansatz verfolgen. Sie nimmt Meldungen von amtlichen oder privaten Institutionen – zum Beispiel über häusliche Gewalt, psychisch gestörte Personen oder gewaltbereite Extremisten – entgegen.
Anschliessend analysiert sie Risikofaktoren und bietet potenzielle Gefährder zum Gespräch auf. Mögliche Opfer sollen von der Fachstelle ebenfalls Unterstützung erhalten.
Es ist geplant, die Fachstelle bei der Kantonspolizei Basel-Stadt anzusiedeln. Sie umfasst sieben Stellen und würde jährlich 1,6 Millionen Franken kosten. Der Regierungsrat hat am Donnerstag einen entsprechenden Vorschlag zur Teilrevision des Polizeigesetzes bis am 31. März in die Vernehmlassung geschickt.
Zahlreiche Institutionen
Heute gibt es bereits eine Vielzahl von Instanzen, die sich mit Gewaltprävention befassen. Die Regierung erwähnt in ihrem Ratschlag zuhanden des Grossen Rates unter anderem den Dienst Prävention der Kantonspolizei. Dieser bietet «Trainings zu Gewalt- und Konfliktlösung an Schulen oder Weiterbildungen für Lehrpersonen und Vereine» an. Er betreibt zudem die «Anlaufstelle Radikalisierung».
Die «Jugend- und Präventionspolizei» führt «Gespräche mit Jugendlichen, die Hinweise auf eine Entwicklung hin zur Straffälligkeit anzeigen». Der Sozialdienst der Kantonspolizei berät Einwohner und private Institutionen «bei Fragestellungen zur Gefahrenabwehr und Gefahreneinschätzung».
Im Rahmen des «Community Policing» kann die Polizei im Quartier «deeskalierend bei Konflikten intervenieren, Anfragen beantworten oder bei Problemen an die richtige Stelle triagieren».
Ferner existiert im Generalsekretariat des Justiz- und Sicherheitsdepartements ein Fachreferat für die Themen «häusliche Gewalt und Opferhilfe». Zu seinen Aufgaben gehört die «Vernetzung staatlicher und privater Akteure». Die Bewährungshilfe des Kantons Basel-Stadt kann bei häuslicher Gewalt intervenieren und Gewaltberatung anbieten.
Hilfe leisten auch private Organisationen wie die Stiftung Frauenhaus beider Basel, das Männerbüro Region Basel, die Fachstelle Zwangsheirat oder die Opferhilfe beider Basel.
Problem Datenschutz
Warum also braucht es überhaupt eine «Fachstelle für Bedrohungsmanagement»? Weil die heute tätigen Instanzen «aus Datenschutzgründen kaum fallbezogen zusammenarbeiten können», argumentiert der Regierungsrat. Innerhalb der Verwaltung fehlten «gegenseitige Melde- und Auskunftsrechte, nicht zuletzt für Fachpersonen im Gesundheitswesen».
Es mangle auch an «gesetzlichen Grundlagen, um Risikoanalysen durchzuführen und situationsspezifisch präventive Massnahmen zu ergreifen und zu koordinieren».
Das geltende Polizeigesetz erlaube den Ordnungshütern zwar eine «generell präventive» Tätigkeit, schreibt die Regierung. Es genüge aber nicht «für das Bearbeiten von besonderen Personendaten». Weil die Behörden heute «kein Gesamtbild der Bedrohungslage» erstellen könnten, seien Gefahren nur «partiell» erkennbar.
Ob die geplante Fachstelle ihre Arbeit je aufnehmen wird, ist offen. Erst das Echo aus der Vernehmlassung wird zeigen, ob das Vorhaben politisch mehrheitsfähig ist. Allerdings haben sich Bund, Kantone, Städte und Gemeinden bereits auf einen nationalen «Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus» geeinigt.
Dabei haben sie vereinbart, ein kantonales Bedrohungsmanagement einzuführen. Basel-Stadt gehört mit Uri, Appenzell Innerrhoden, Obwalden, Nidwalden und Graubünden zu den einzigen Kantonen, die noch keine entsprechende Fachstelle ins Leben gerufen haben.
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