Babyquäler wird bald gegen seinen Willen künstlich ernährt
René Osterwalder hungert seit Wochen im Gefängnis. Gestern wurde er ins Spital eingeliefert. Es geht ihm immer schlechter.
Zürich/Bern. - Mit seinem Hungerstreik wollte der als Babyquäler bekannt gewordene René Osterwalder erreichen, dass er wieder mit seinem 39-jährigen Freund zusammen sein darf. Dieser war wie Osterwalder in der Regensdorfer Strafanstalt Pöschwies verwahrt, wurde aber nach Thorberg versetzt, nachdem die Liebesbeziehung der beiden publik geworden war. Der 55-jährige Osterwalder will wenn nötig bis zum Tod hungern und hat in einer Patientenverfügung jede künstliche Ernährung verboten. Der 1,80 Meter grosse Osterwalder verweigert die Nahrungsaufnahme seit mehr als sechs Wochen und wiegt nur noch 50 Kilogramm. Nun hat sich sein Zustand so verschlechtert, dass medizinische Betreuung nötig geworden ist, wie das Amt für Justizvollzug gestern mitteilte. Ausschlaggebend für die Verlegung ins Spital sei die besondere Fürsorgepflicht einer Anstalt gegenüber ihren Insassen. Die Vollzugsbehörden müssten laut verfassungsrechtlichen Grundsätzen die Insassen schützen, Suizidversuche jeder Art seien zu verhindern. Zudem sei Osterwalders Hungerstreik weniger ein Sterbewunsch als ein Druckmittel. Sobald Osterwalder beginnt, sein Bewusstsein zu verlieren, werden die Ärzte lebenserhaltende Massnahmen ergreifen und ihn mit einer Infusion künstlich ernähren. Das Amt für Justizvollzug hat eine entsprechende Verfügung erlassen und einem allfälligen Rekurs die aufschiebende Wirkung entzogen. Hätte ein Rekurs die Verlegung ins Spital hinausgezögert, hätte René Osterwalder sterben können. Gegendie Verlegung seines Mandanten kann Osterwalders Anwalt aber immer noch rekurrieren. Osterwalder könnte heiraten Aus Sicht des Amtes für Justizvollzug steht es René Osterwalder nach wie vor frei, eine eingetragene Partnerschaft zu beantragen, die allenfalls auch bewilligt werden könnte. Ein Recht auf gemeinsame Zeit hätten die beiden aber auch dann nicht, wenn sie als Paar registriert wären. Es gehöre zur Strafe des Freiheitsentzugs, dass Insassen keine Partnerschaften leben dürfen, so Michael Rüegg, Sprecher des Amts für Justizvollzug. Wenn zwei Insassen eine Beziehung haben, dürfen sie sich nicht treffen, das gilt für homo- und heterosexuelle Paare gleichermassen. Das Familienzimmer steht Paaren grundsätzlich nur dann offen, wenn einer der beiden sich frei bewegen kann und die Beziehung von längerer Dauer ist.
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