Autohändler wegen explodierter Wohnung vor Gericht
Ein Autohändler soll aus Rache seine eigene Wohnung in die Luft gejagt haben. Der Mann aus Libyen hat vor dem Zürcher Bezirksgericht den Vorwurf der schweren Brandstiftung vehement bestritten.

Der Mann aus Libyen hat am Donnerstag vor dem Zürcher Bezirksgericht den Vorwurf der schweren Brandstiftung vehement bestritten. Das ganze sei ein Unfall gewesen. Das Urteil wird am Montag gefällt.
Die Explosion ereignete sich in der Nacht auf den 30. September 2012 in Zürich-Wiedikon. Eine halbe Stunde nach Mitternacht knallte es in der Ein-Zimmer-Wohnung des Beschuldigten. Die Druckwelle und der nachfolgende Brand beschädigten den Dachstuhl und zogen fünf andere Wohnungen in Mitleidenschaft.
Zudem fielen zahlreiche Trümmerteile auf die Strasse und auf parkierte Autos. Mehrere Bewohner des Mehrfamilienhauses mussten evakuiert werden. Verletzt wurde aber niemand. Der gesamte Sachschaden betrug weit über 700'000 Franken.
Die Untersuchungsbehörden gingen schnell von Brandstiftung aus und kamen dabei auf den Mieter der explodierten Wohnung. Der Vermieter wollte ihm offenbar kündigen. Zudem hielt sich der Beschuldigte zum Zeitpunkt des Knalls im sicheren Keller auf.
In Italien verhaftet
Kurz nach der Explosion setzte sich der Autohändler mit einem Lieferwagen nach Italien ab, wo er wenige Tage später verhaftet und an die Schweiz ausgeliefert wurde.
Die Staatsanwältin zeigte sich am Donnerstag überzeugt davon, dass der Mann die Wohnung aus Rache gegenüber seinem Vermieter in die Luft gejagt hatte. In der Wohnung war an fünf Stellen Benzin verschüttet worden.
Zudem war der Dampfabzug über dem laufenden Herd eingeschaltet, so dass die benzingeschwängerte Luft über die Herdplatte gezogen wurde, wo sie sich entzündete. Die Staatsanwältin verlangte eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren wegen schwerer Brandstiftung.
«Ich war damals im Stress», begründete der Beschuldigte vor Gericht die eingeschalteten Küchengeräte. Von der Explosion habe er erst bei seiner Verhaftung in Italien erfahren.
Eine zu unsichere Methode für einen Brandstifter
Das ganze sei ein Unfall, beteuerte er. Die Benzinflecken seien entstanden, als er mit einem Generator hantiert habe. Sein Anwalt argumentierte zudem, dass sein Mandant bei einer Brandstiftungs-Absicht garantiert nicht eine so unsichere Methode gewählt hätte.
Er hätte den Herd sicher nicht nur auf Stufe 7 laufen lassen. Wegen fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst sei nur eine bedingte Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 30 Franken angemessen.
SDA/jcu
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