Auslandschweizer wollte den Gärtner der Sozialhilfe verrechnen
Das Bundesverwaltungsgericht lehnt das Sozialhilfegesuch eines AHV-Rentners in Pattaya ab. Jährlich gehen rund 2 Millionen Franken an Auslandschweizer.

Der 67-jährige Luzerner ist vor 20 Jahren nach Thailand ausgewandert. Sein Leben in Pattaya bestreitet er heute mit einer AHV-Rente von 1150 Franken monatlich. Dies sei zu wenig, damit eine «sozial höher gestellte» Person in Thailand existieren könne, begründete der Mann 2008 sein Gesuch um Sozialhilfe bei der Schweizer Botschaft. Er könne als Ausländer nicht unter den gleichen Bedingungen leben wie ein Einheimischer, sondern müsse gewisse «Rollen und Kosten» übernehmen.