Richter rügen Kreuzverbot für Angestellte der British Airways
Verstoss gegen die Religionsfreiheit: Der Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt Grossbritannien, weil eine Airline eine kreuztragende Christin entlassen hatte. Drei andere Klagen wiesen die Richter jedoch ab.

Das Verbot für eine praktizierende Christin, an ihrem Arbeitsplatz bei der britischen Fluggesellschaft British Airways eine Kette mit einem Kreuz sichtbar zu tragen, war ein Verstoss gegen das Grundrecht auf Religionsfreiheit. Dies stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Dienstag fest. Ausserdem sei die Frau durch dieses Verbot diskriminiert worden, heisst es in dem Urteil. Grossbritannien wurde angewiesen, der Klägerin 2000 Euro Schadenersatz zu zahlen.
Die heute 62 Jahre alte Britin musste ihren Arbeitsplatz im September 2006 verlassen, weil sie sich weigerte, ihr Kreuz abzulegen oder unter der Uniform zu verstecken. Die private Fluggesellschaft erlaubte hingegen muslimischen Frauen oder Sikhs, ein Kopftuch beziehungsweise einen Turban in den Farben der Uniform zu tragen. Nachdem der Fall von den britischen Medien aufgegriffen worden war, änderte das Unternehmen seine Kleiderordnung und liess das Tragen von Kreuzen zu. Die Klägerin kehrte daraufhin an ihren Arbeitsplatz zurück.
Cameron erfreut über Urteil
Die Fluggesellschaft weigerte sich aber, der Angestellten für die fast fünf Monate Auszeit ihr Gehalt zu zahlen. Alle Klagen der Frau vor britischen Arbeitsgerichten wurden abgewiesen. Dieses Vorgehen rügte der Strassburger Gerichtshof als unverhältnismässig. «Ich bin sehr glücklich und froh darüber, dass die christlichen Rechte in Grossbritannien und Europa verteidigt worden sind», sagte die Angestellte der Fluggesellschaft in London. Damit werde klargestellt, dass Christen sich nicht schämen müssten, zu ihrem Glauben zu stehen.
Auch der britische Premierminister David Cameron begrüsste das Urteil. «Ich freue mich, dass der Grundsatz, bei der Arbeit religiöse Symbole tragen zu dürfen, aufrechterhalten wurde», schrieb er im Internetdienst Twitter. Niemand dürfe wegen seiner religiösen Überzeugungen diskriminiert werden.
Andere Klagen abgewiesen
Drei andere Klagen, die ebenfalls von überzeugten Christen eingereicht wurden, wies der Gerichtshof für Menschenrechte hingegen zurück. Eine Klägerin durfte bei ihrer Arbeit als Krankenschwester in einem staatlichen Krankenhaus kein Kreuz tragen. Die Krankenhausverwaltung begründet das Verbot – das auch für Schmuckstücke gilt – mit Hygienevorschriften und dem Risiko, dass Patienten verletzt werden könnten. Dieses Argument liess der Gerichtshof gelten.
Eine andere Frau weigerte sich, als Standesbeamtin Lebenspartnerschaften für homosexuelle Paare abzuschliessen. Sie begründete dies mit ihrer christlichen Überzeugung, wonach homosexuelle Beziehungen eine Sünde sind. Nach Beschwerden ihrer Kollegen wurde die 52-Jährige entlassen.
Geklagt hatte schliesslich auch ein Mann, der bei einer Familienberatungsstelle als Therapeut arbeitete. Der orthodoxe Christ weigerte sich, homosexuelle Partner zu beraten und wurde ebenfalls entlassen. Auch in diesen Fällen sah der Gerichtshof keine Verletzung der Religionsfreiheit.
Gegen das Urteil einer kleinen Kammer können beide Seiten binnen drei Monaten Rechtsmittel einlegen. Der Gerichtshof kann die Fälle dann an die Grosse Kammer verweisen, er muss dies aber nicht tun.
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