Finanz-Lobby setzt sich in Liechtenstein durch
Eigentlich sollte das Parlament in Vaduz die Steuern auf Stiftungen erhöhen. Doch die Vorlage scheiterte. Stattdessen einigte man sich auf deutliche Steuerentlastungen.

Liechtenstein bekommt ab Anfang nächsten Jahres ein neues Steuergesetz. Bei der Verabschiedung der Regierungsvorlage am Donnerstag im Parlament, dem Landtag, setzte sich die Treuhand-Lobby in der umstrittenen Mindestertragssteuer durch.
Die Regierung wollte die seit Jahrzehnten geltende «Besondere Gesellschaftssteuer» für juristische Personen, vor allem Stiftungen, von 1000 auf 1800 Franken anheben. Eine um einige hundert Franken höhere Mindestertragssteuer sei für eine Standortwahl nicht entscheidend, sagte Regierungschef Klaus Tschütscher.
Die Fraktion der Fortschrittliche Bürgerpartei (FBP) sah es anders und sprach sich für eine moderate Erhöhung auf 1200 Franken aus. Eine stärkere Anhebung sei sei für das Massengeschäft der Treuhänder nicht zumutbar, sagte ein FBP-Sprecher. Die Bürgerpartei setzte sich mit ihrem Antrag durch, auch gegen einen Kompromissvorschlag, wonach die Steuer auf 1500 Franken erhöht werden soll.
Einheitssatz für Unternehmen
Die Totalrevision ersetzt das fast 50 Jahre alte liechtensteinische Steuerrecht und enthält mehrere Schwerpunkte. Unternehmen werden neu zum Einheitssatz von 12,5 Prozent besteuert. Sie müssen keine Kapitalsteuern mehr bezahlen, Beteiligungserträge sowie -gewinne sind ebenfalls steuerfrei, und Verlustvorträge können unbefristet genutzt werden.
Weiter wurde die Couponsteuer gestrichen und für so genannte Altreserven eine Spezialregelung getroffen. Ältere Coupons können in den ersten zwei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes zu einem tieferen Steuersatz ausgeschüttet werden.
Keine Erbschaftssteuern mehr
Natürliche Personen zahlen weiter Einkommens- und Vermögenssteuern, wobei der bisherige progressive Tarif durch einen Sieben-Stufen-Tarif abgelöst wurde. Auf die Besteuerung von Kapitalgewinnen wird verzichtet, abgeschafft wurden überdies Nachlass-, Erbanfall- und Schenkungssteuern.
Regierung und Parlament wollen mit dem neuen Steuergesetz die Standortattraktivität des Fürstentums steigern. Sie rechnen mittelfristig mit gewissen Mehreinnahmen. Allerdings liegt dieser Annahme ein allgemeiner Wachstumsschub zu Grunde, ausgelöst durch die beschlossenen Steuerentlastungen.
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